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Ehrungen und Auszeichnungen

Die Stadt Gütersloh ehrt verdiente Persönlichkeiten und Bürger.

Der Rat der Stadt Gütersloh hat die Möglichkeit in Anerkennung besonderer Verdienste Ehrungen und Auszeichnungen an Bürger und Bürgerinnen zu vergeben. Grundlage dafür ist eine Satzung aus dem Jahr 1979. Sie sieht die Vergabe folgender Auszeichnungen vor: das Ehrenbürgerrecht, die Ehrenbezeichnung „Altbürgermeister“ und „Stadtältester“ (für ehemalige Bürgermeister und langjährige Ratsmitglieder), den Ehrenring, die Verdienstmedaille und Sportehrenplaketten.

Die Satzung beschreibt dabei Voraussetzungen und Verfahren. Die Ehrenbürgerschaft wurde seit 1884 insgesamt 18 mal verliehen.