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Europawahl

Was ist eigentlich die Europawahl? Wen wählen wir dabei eigentlich?

Jemand wirft einen Umschlag mit der Europaflagge in eine braune Wahlurne

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden nach Verhältniswahlrecht auf nationalen Listen bzw. Landeslisten (Bundesländer) gewählt. In Gütersloh wählen wir die insgesamt 96 Mitglieder, die Deutschland im Parlament vertreten. An der Wahl dürfen nur die Länder teilnehmen, die Mitgliedstaat der Europäischen Union sind (siehe unten).

Die Wahl wird in jedem Land anders durchgeführt. In Deutschland werden die Abgeordneten gemäß Art. 38 GG in allgemeiner, freier, geheimer, gleicher und unmittelbarer Wahl gewählt (vgl. auch § 1 Europawahlgesetz).

Die Europawahl findet in der Regel alle 5 Jahre statt. In 27 Mitgliedstaaten der EU wird vom 06.-09.Juni 2024 gewählt. Es werden rund 400 Millionen Wahlberechtigte EU-Bürgerinnen und Bürger zu der Wahl aufgerufen. Die Wahlbeteiligung lag im Jahr 2019 bei 50,66 %.

Im EU-Ausland lebende Wahlberechtigte können alternativ entweder am Ort ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland wählen. Das Wahlrecht steht auch dauerhaft im Ausland lebenden volljährigen Deutschen zu.

Egal ob es um Reisen ohne Grenzkontrollen, die Sicherheit im Internet oder besonders gekennzeichnete Lebensmittel geht. Europa hat Auswirkungen auf jeden einzelnen von uns. Viele Gesetze werden mittlerweile auf EU-Ebene beschlossen. Bereits zwei Drittel der in Deutschland gültigen Rechtsnormen gehen unmittelbar oder mittelbar auf Beschlüsse der EU zurück. Europa bestimmt unseren Alltag in hohem Maße. So sind etwa der Preisrahmen für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die Abgasgrenzwerte für Kraftfahrzeuge oder Verbraucherschutzstandards von der EU vorgegeben. Ob Herstellung und Verkauf gentechnisch veränderter oder bestrahlter Lebensmittel erlaubt sein sollen und ob solche Nahrungsmittel gekennzeichnet werden müssen, entscheiden letztlich die Organe der Europäischen Union.

Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Rumänien, Niederlande, Belgien, Griechenland, Portugal, Tschechien, Ungarn, Schweden, Österreich, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Slowakei, Irland, Litauen, Kroatien, Lettland, Slowenien, Luxemburg, Estland, Malta und Zypern (sortiert nach Anzahl der Abgeordneten im Europäischen Parlament).