Ab voraussichtlich dem 7. Februar 2025 besteht auch die Möglichkeit, vor dem Wahltag per Briefwahl zu wählen, indem die wahlberechtige Person persönlich im Rathaus vorspricht, die Briefwahlunterlagen anfordert und vor Ort in einer Wahlkabine direkt ausfüllt. Sie sollte, wenn möglich, ihre Wahlbenachrichtigung und zwingend ihren Personalausweis mitbringen. Der Antrag wird dort direkt bearbeitet.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Bürgerbüro des Rathauses. Wahlberechtigte können ohne Termin ins Rathaus kommen und im Eingangsbereich des Rathauses ein Ticket ziehen. Von dort geht es rechts Richtung Bürgerbüro, wo das Briefwahlbüro eingerichtet ist.
Montag - Donnerstag: 8-17 Uhr
Freitag: 8-13 Uhr
Samstag: 8. Februar 2025 und 15. Februar 2025: 9–13 Uhr
Bitte beachten:
Am Freitag vor der Wahl, 21. Februar 2025, ist das Briefwahlbüro bis 15 Uhr geöffnet. Am Samstag, 22. Februar 2025, bleibt das Briefwahlbüro geschlossen.
Ausnahmen:
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr am Wahltage gestellt werden.
Versichert eine wahlberechtige Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat, kann ihr bis 12 Uhr am Tag vor der Wahl ein neuer Wahlschein erteilt werden. Dafür ist das Wahlamt am 22. Februar 2025 von
9–12 Uhr geöffnet.