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Briefwahl

Briefwahl, das Wort haben Sie bestimmt schon einmal gehört! Aber was ist eigentlich die Briefwahl?

Wahlunterlagen für die Briefwahl liegen auf einem Tisch. Der Wähler steckt seinen Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag.

Die Briefwahl wurde in Deutschland zur Bundestagswahl 1957 eingeführt und soll u. a. die Wahlbeteiligung erhöhen.

Briefwahl ist die Möglichkeit, seine Wahl per Brief durchzuführen, anstatt am Wahltag ins Wahllokal zu gehen und dort seine Stimme abzugeben. Die Briefwahlunterlagen können vor der Wahl bei der Stadtverwaltung angefordert werden, wodurch der Wahlberechtigte seine Stimme von zuhause aus abgeben kann. Besonders kranke, behinderte oder anderweitig am Wahltag verhinderte Personen können so von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Briefwahlunterlagen für die kommende Europawahl können ab voraussichtlich Anfang Mai beantragt werden. Genauere Informationen folgen.

Wie beantragt man die Briefwahl? (online,schriftlich, persönlich)

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Online

Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen:

Schriftlich

Eine Wahlbenachrichtigung erhält jede Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Möchte die wahlberechtigte Person die Wahlunterlagen schriftlich beantragen, muss sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt (mit Name, Vorname, Geburtstag und Wohnanschrift) und unterschrieben zurückschicken.

Sofern die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Adresse geschickt werden sollen, muss zusätzlich die gewünschte Adresse angegeben werden.

Persönlich

Eine weitere Möglichkeit, vor dem Wahltag per Briefwahl zu wählen, besteht darin, dass die wahlberechtige Person persönlich im Briefwahllokal vorspricht, die Briefwahlunterlagen anfordert und vor Ort in einer Wahlkabine direkt ausfüllt. Sie sollte, wenn möglich, ihre Wahlbenachrichtigung und zwingend ihren Personalausweis mitbringen. Der Antrag wird dort direkt bearbeitet.

Das Briefwahlbüro hat einen separaten Eingang am Hauptgebäude des Rathauses und befindet sich unmittelbar an der Berliner Straße zwischen den Schaukästen. Schilder zur Wegbeschreibung stehen gut sichtbar vor dem Rathaus. Es ist ab dem 12. April 2021 zu folgenden Zeiten geöffnet:

Mo. - Mi.: 08:00 - 17:00 Uhr
Do.: 08:00 - 18:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 13:00 Uhr
Sa.: 09:00 – 13:00

Bitte beachten:
Am Freitag vor der Wahl, 13.05.2022, ist das Briefwahlbüro bis 18.00 Uhr geöffnet. Am Samstag, 14.05.2022, bleibt das Briefwahlbüro geschlossen.
Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich!
Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Antrag noch bis 15:00 Uhr am Wahltage gestellt werden.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtige Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis 12:00 Uhr am Tag vor der Wahl ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wählen per Briefwahl: So geht's!

Wenn Sie den Wahlscheinantrag abgeschickt haben (siehe schriftliche Beantragung), dann bekommen Sie in den nächsten Tagen Ihre Briefwahlunterlagen. In der Post enthalten sind:
1 Stimmzettel, 1 blauer Stimmzettelumschlag, 1 Wahlschein, 1 hellroter Wahlbriefumschlag und 1 Merkblatt mit Infos zur Briefwahl.

So geht's:

  1. Stimmzettel ausfüllen.
  2. Stimmzettel falten, die Schrift muss innen sein.
  3. Legen Sie dann den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und kleben Sie diesen gut zu.
  4. Unterschreiben Sie den Wahlschein mit Datum.
  5. Stecken Sie danach den blauen zugeklebten Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Umschlag.
  6. Kleben Sie auch den hellroten Umschlag zu. Der hellrote Umschlag ist der Wahlbrief.
  7. Gehen Sie zum nächsten Postkasten und werfen Sie Ihren Wahlbrief hinein. Der Wahlbrief muss nicht frankiert werden.

Jetzt haben Sie gewählt!

Zuzug, Umzug und Fortzug

Sie kommen aus einer anderen Gemeinde innerhalb Nordrhein-Westfalens und haben sich nach dem 03. April 2022 in Gütersloh angemeldet?

  • Grundsätzlich bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde eingetragen, so dass Sie am Wahltag dort wählen können. Sie können sich allerdings auch von Ihrer Fortzugsgemeinde Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. Dies gilt auch, wenn Sie in diesem Zeitraum Ihre Gütersloher Nebenwohnung als Hauptwohnung anmelden.
  • Wenn Sie bereits in Gütersloh wählen möchten, müssen Sie spätestens bis zum 29. April 2022 zusätzlich zu Ihrer Anmeldung schriftlich beim Wahlamt Ihre Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis beantragen; Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis Ihrer Fortzugsgemeinde gestrichen.

Sie kommen aus einer anderen Gemeinde außerhalb Nordrhein-Westfalens und haben sich in der Zeit vom 04. bis 29. April 2022 in Gütersloh angemeldet?

  • Sie werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Gütersloh aufgenommen und bekommen eine Wahlbenachrichtigung.

Sie sind innerhalb Güterslohs umgezogen und haben sich nach dem 03. April 2022 umgemeldet?

  • Sie bleiben unter Ihrer alten Adresse im Wählerverzeichnis eingetragen; eine Eintragung unter Ihrer neuen Adresse ist nicht möglich. Das bedeutet auch, dass Sie in Ihrem alten Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung genannt wird, wählen. Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem alten Wahllokal wählen können, beantragen Sie bitte rechtzeitig Briefwahlunterlagen.

Nach dem 29. April 2022 sind grundsätzlich keine Veränderungen des Wählerverzeichnisses mehr möglich.