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Auslegung festgesetzte Überschwemmungsgebiete Obere Ems

Die Bezirksregierung Detmold hat für die Ems in den Kreisen Gütersloh und Paderborn das mit Verordnung vom 22.Oktober 2018 vorläufige gesicherte Überschwemmungsgebiet über-arbeitet und plant die geänderte Ausweisung durch eine Rechtsverordnung festzusetzen. Die ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Ems in den Kreisen Gütersloh und Paderborn vom 21. November 2001 und die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes an der Ems in den Kreisen Gütersloh und Paderborn vom 22. Oktober 2018 werden mit In-Kraft-Treten der neuen Festsetzung aufgehoben.

Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist § 76 Wasserhaus-haltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Landeswassergesetz NRW (LWG). Gemäß § 83 Abs. 2 LWG ist die Öffentlichkeit im Wege einer Auslegung der Unterlagen des geänderten Überschwemmungsgebietes zu beteiligen und ihr so die Möglichkeit zu geben, sich über die Ausweisung und die sich durch die Festsetzung ergebenen Rechtsfolgen zu informieren. 

Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt zusammen mit den Planunterlagen des ermittelten Überschwemmungsgebietes (Karten und Erläuterungsbericht) im Rathaus der Stadt Gütersloh, Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh in der Zeit vom

25. September bis einschließlich 24. November 2020

aus und kann, unter Einhaltung der geltenden Corona-Sicherheitsmaßnahmen (mind. jedoch Abstand, Mund-Nasen-Maske, Handschuhe und Desinfektion), nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05241/82-3396 (Frau Frey, E-Mail: ndnfrygtrslhd oder Herr Fritsch, E-Mail: stfnfrtschgtrslhd) eingesehen werden.

Die Unterlagen sind während der Auslegung auch über das Internet unter dem Link www.brdt.nrw.de und dem Suchbegriff „Aktuelles aus der Wasserwirtschaft“ einsehbar.

Stellungnahmen zur Festsetzung der neuen Ausweisung können bis 2 Wochen nach Ablauf der öffentlichen Auslegung, d.h. bis einschließlich 07. Dezember 2020 (24:00 Uhr - Post-stempel der Behörde) bei der Stadt Gütersloh, der Bürgermeister, Berliner Straße 70, 33330 Gütersloh oder bei der Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold unter Angabe des Überschwemmungsgebietes schriftlich eingereicht werden.

Die Erhebung einer fristgerechten Stellungnahme setzt voraus, dass eine sachgerechte
Begründung aus ihr hervorgeht, zudem muss sie den Namen und die vollständige Anschrift der/des Stellungnehmenden enthalten und unterschrieben sein. Stellungnahmen ohne diesen Mindestinhalt sind nicht zulässig. Stellungnahmen, die bei den Kommunen eingehen, werden zuständigkeitshalber zur Prüfung an die Bezirksregierung abgegeben. Die perso-nenbezogenen Daten werden verwendet, damit eine Eingangsbestätigung sowie das Prüfer-gebnis der Stellungnahme übermittelt werden kann. In Ausnahmefällen werden diese Daten an einen
externen Gutachter weitergegeben, wenn dieses für die Prüfung der Stellungnahme erforder-lich ist. Weitere Ausführungen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Bezirksregie-rung Detmold nachzulesen.

Stellungnahmen, die per E-Mail abgegeben werden, können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese neben dem Vornamen und Nachnamen auch die vollständige Anschrift des
Stellungnehmenden beinhalten.