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Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Sie wollen nicht nur wählen, sondern sich auch aktiv bei der Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer betätigen? Dann sind Sie hier genau richtig!

Ein Stimmzettel wird in die Urne geworfen, im Hintergrund sind Wahlhelfer zu sehen.

Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer hat man die Möglichkeit verschiedene Ämter einzunehmen. Ein Wahlvorstand besteht in der Regel aus 8 Mitgliedern. Im Wahlvorstand gibt es den Wahlvorsteher, den Schriftführer, den jeweiligen Stellvertreter und die Beisitzer. Der Wahlvorstand bildet ein eigenständiges Wahlorgan, was gemeinsame Entscheidungen trifft, wenn z.B. nicht eindeutig ist, ob die Stimme gültig ist oder nicht.

Grundsätzlich kann jeder Wahlhelfer oder Wahlhelferin werden, wenn er zu der jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist. Wenn es nicht genug freiwillige Wahlhelfer gibt, darf die Kommune grundsätzlich jeden Wahlberechtigten in die Wahlhilfe berufen.

Die verschiedenen Ämter haben unterschiedliche Aufgaben.

Meldung als Wahlhelfer/in

Hier können Sie sich als Wahlhelfer/in melden:

Ich könnte mir den Einsatz wie folgt vorstellen (Mehrfachauswahl möglich):

Funktion (Mehrfachauswahl möglich):

Einsatzort:

Gewünschter Einsatzort:

Wahlvorstand – Aufgaben der Mitglieder

Wahlvorsteher/in und Stellvertreter/in

• Verpflichtung der Wahlvorstandsmitglieder zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit
• Eröffnung und Beendigung der Wahlhandlung
• Aufsicht über die Wahlkabinen und Wahlurnen
• Leitung bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung
• Bekanntgabe des Wahlergebnisses
• Abgabe der Wahlunterlagen am Abend

Schriftführer/in und Stellvertreter/in

• Führung des Wählerverzeichnisses
• Ausfüllen der Niederschriften und Erfassen des Ergebnisses
• Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und der Auszählung

Beisitzer/in

• Kontrolle der Wahlbenachrichtigungen bzw. der Personalausweise
• Ausgabe der Stimmzettel
• Sortieren und Auszählen der Stimmzettel
• ordnen den Zutritt zum Wahlraum und zu den Wahlkabinen

Einteilung der Schichten

Der Wahltag in den Wahllokalen wird in zwei Schichten eingeteilt.

Um 07.30 Uhr treffen sich alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, auch die von der Spätschicht, um die letzten Vorbereitungen zu treffen.

Frühschicht: 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Spätschicht: 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Um 18.00 Uhr treffen sich alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer (Früh- und Spätschicht) um auszuzählen und aufzuräumen.

Wenn Sie für einen Briefwahlvorstand tätig sind, beginnt Ihr Dienst um 15.30 Uhr und dauert bis zum Ende der Auszählung bzw. des Aufräumens.