Bauordnung Verwaltung
Hier finden Sie Hinweise zu Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem WEG, zu Akteneinsichten in Hausakten und zu Baulasten.

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nach deutschem Recht eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Wohnungs- und Teileigentum wird durch Eintragung ins Grundbuch begründet. Voraussetzung für eine Eintragung ist der dem notariellen Vertrag beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts beizufügende, mit dem Prüfvermerk der Bauaufsicht versehene Aufteilungsplan und eine von der Baugenehmigungsbehörde ausgestellte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Rechts unter Downloads finden Sie den entsprechenden Antrag.
Ansprechpersonen:
Rita Wolharn, Tel. 05241 / 82-3650
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Annika Popovski, Tel. 05241 / 82-3292
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Akteneinsicht in Bau-(Haus-)akte
Grundstückseigentümer/innen oder deren Bevollmächtigte haben die Möglichkeit, die ihr Grundstück betreffenden Hausakten einzusehen. Auf Wunsch und gegen Gebühr kann (bei Wohngebäuden) die gesamte Hausakte mit Genehmigungsbescheiden und Bauvorlagen (Bauzeichnungen, Baubeschreibungen etc.) als PDF-Datei per E-Mail zugesandt werden.
Um eine Akteneinsicht zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail mit folgenden Informationen an eine der unten angegebenen E-Mail-Adressen:
- Straße und Hausnummer des Objektes
- Rechnungsadresse
- Telefonnummer für Rückfragen
- Eigentümernachweis (Vollmacht des Eigentümers/ der Eigentümerin bzw. Kopie des Personalausweises, wenn Sie selbst Eigentümer/in sind)
Nach telefonischer Absprache können auch Einsichten vor Ort genommen werden, insbesondere bei Gewerbeobjekten (dienstags und donnerstags vormittags).
Ansprechpersonen:
Ursula Kleinelümern und Stephanie Müller-to Berens
Tel. 05241 / 82-2398
Baulastenauskunft
Die Stadt Gütersloh als untere Bauaufsichtsbehörde führt für das Gebiet der Stadt Gütersloh das Baulastenverzeichnis. Durch Baulast kann u.a. die Erschließung eines Grundstücks (Geh-, Fahr- u. Leitungsrecht) gesichert werden. Auch kann eine auf dem Nachbargrundstück fehlende Abstandfläche auf das eigene Grundstück übertragen oder der Stellplatznachweis für andere Grundstücke übernommen werden. Schriftliche Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis können gegen Gebühr von Personen mit einem berechtigten Interesse formlos per E-Mail angefordert werden.
Die Eintragung von Baulasten erfolgt im Regelfall im Zusammenhang mit einem Bauantrag. Grundsätzlich ist dazu ein von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellten amtlichen Lagerplan erforderlich. Die Baulasteintragung kann formlos beantragt werden. Dem Antrag sollte gleich die Bereitschaftserklärung des späteren Baulastengebers beigefügt sein.
Ansprechpersonen:
Rita Wolharn, Tel. 05241 / 82-3650
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Annika Popovski, Tel. 05241 / 82-3292
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Baulasteintragung
Die Eintragung von Baulasten erfolgt im Regelfall im Zusammenhang mit einem Bauantrag. In der Regel ist dazu ein von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellter amtlicher Lageplan erforderlich (in 5-facher Ausfertigung). Die Baulasteintragung kann formlos beantragt werden. Dem Antrag sollte die Bereitschaftserklärung des späteren Baulastengebers beigefügt sein.
Ansprechpersonen:
Rita Wolharn, Tel. 05241 / 82-3650
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Annika Popovski, Tel. 05241 / 82-3292
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