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Förderung freier Träger

Die Stadt Gütersloh kann die Träger der freien Jugendhilfe sowie die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus Gütersloh an Maßnahmen der Träger fördern.

Der Haushalt der Stadt Gütersloh für das Jahr 2024 wird voraussichtlich im März im Rat der Stadt Gütersloh beschlossen. Nach Rechtskraft können Förderzusagen erteilt werden. Anträge sind selbstverständlich auch vorher möglich.

Papier

Bei der Stadt Gütersloh können Anträge auf folgende Zuschüsse gestellt werden:

1. Kinder- und Jugendbildungsmaßnahmen (Ziff. 2 der Jugendförderrichtlinie)

Jugendverbände können Zuschüsse zu Kinder- und Jugendbildungsmaßnahmen beantragen. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Als Verwendungsnachweis sind spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme eine Teilnahmeliste und ein durchgeführtes Programm einzureichen. Die Höhe der Bezuschussung hängt von der Teilnehmer- und Mitarbeiteranzahl sowie der Dauer ab. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

2. Mitarbeiter-Pauschalen (Ziff. 3 der Jugendförderrichtlinien)

Jugendverbände können für ihre ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine Pauschale von 100 € jährlich beantragen. Der Antrag ist bis zum 31.10. eines Jahres zu stellen. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

3. Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen (Ziff. 4 der Jugendförderrichtlinie)

Jugendverbände können Zuschüsse zu Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen beantragen. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Als Verwendungsnachweis ist spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme eine Teilnahmeliste einzureichen. Die Höhe der Bezuschussung hängt von der Teilnehmer- und Mitarbeiteranzahl sowie der Dauer ab. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

4. Ferien- und Freizeitmaßnahmen vor Ort (Ziff. 5 der Jugendförderrichtlinie)

Ferien- und Freizeitmaßnahmen vor Ort mit jungen Menschen werden gefördert. Alternativ zur Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten (Ziff. 4) werden Maßnahmen von Trägern der freien Jugendhilfe ohne Übernachtung bezuschusst. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

5. Investitionsgüter für die Jugendarbeit (Ziff. 7 der Jugendförderrichtlinie)

Jugendverbände können Zuschüsse für die Anschaffung von Investitionsgütern für die gruppenpädagogische Arbeit beantragen. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor der geplanten Anschaffung / Reparatur zu stellen. Als Verwendungsnachweis sind nach Erteilung des Förderbescheides und spätestens 8 Wochen nach Beschaffung des Investitionsgegenstandes (bzw. nach Reparatur/Instandhaltung) die Kopien der quittierten Rechnungen einzureichen. Kosten für Investitionsgüter in der Kinder- und Jugendarbeit können mit maximal 50% der Kosten gefördert werden. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

6. Sonderzuschüsse zur Teilnahme an Ferienfreizeiten (Ziff. 6 der Jugendförderrichtlinien)

Zur Teilnahme an Ferienfreizeiten und Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der Jugendhilfe angeboten werden, können Zuschüsse für die TeilnehmerInnen gewährt werden. Voraussetzungen sind, dass die Maßnahme für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist und dass die (finanzielle) Belastung dem Kind / Jugendlichen und seinen Eltern nicht zuzumuten ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei Herr Liman (s. unten Sonderzuschüsse zur Teilnahme an Ferienfreizeiten).

7. Sonstige Zuschüsse (Ziff. 8 der Jugendförderrichtlinien)

Zuschüsse für Maßnahmen der Träger der freien Jugendhilfe, die nicht gesondert erfasst sind, können in begründeten Ausnahmefällen bei der Stadt Gütersloh beantragt werden. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Die Anträge für die Zuschüsse der o.g. Nr. 1-5 und 7 richten Sie bitte an:

Die Anträge für die Zuschüsse der o.g. Nr. 6 (Sonderzuschüsse zur Teilnahme an Ferienfreizeiten) richten Sie bitte an:

Herrn Jörg Teckemeier (Mail)

Fachbereich Jugend und Familie

Herrn P. Liman (Mail)

Fachbereich Jugend und Familie