Förderung freier Träger
Die Stadt Gütersloh kann die Träger der freien Jugendhilfe sowie die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus Gütersloh an Maßnahmen der Träger fördern.

Die Zuschüsse bei der Förderung von Teilnehmenden an Kinder- und Jugendfreizeiten wurde erhöht (jeweils auf 10,- Euro pro Teilnehmende/Betreuende pro Übernachtung), der zur Verfügung stehende Haushaltsansatz bleibt jedoch unverändert. Da bei der Förderung der Jugendverbandsarbeit die Ferienfreizeiten ab sofort priorisiert werden, bitten wir um frühzeitige Mitteilung der für das laufende Jahr geplanten Ferienfreizeiten.
Hieraus ergibt sich, dass gegebenenfalls Zuschüsse zu Investitionsgütern sowie sonstige Zuschüsse nachrangig behandelt werden müssen.
Bei der Stadt Gütersloh können Anträge auf folgende Zuschüsse gestellt werden:
1. Kinder- und Jugendbildungsmaßnahmen (Ziff. 2 der Jugendförderrichtlinie)
2. Mitarbeiter-Pauschalen (Ziff. 3 der Jugendförderrichtlinien)
3. Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen (Ziff. 4 der Jugendförderrichtlinie)
4. Ferien- und Freizeitmaßnahmen vor Ort (Ziff. 5 der Jugendförderrichtlinie)
5. Investitionsgüter für die Jugendarbeit (Ziff. 7 der Jugendförderrichtlinie)
6. Sonderzuschüsse zur Teilnahme an Ferienfreizeiten (Ziff. 6 der Jugendförderrichtlinien)
7. Sonstige Zuschüsse (Ziff. 8 der Jugendförderrichtlinien)
Die Anträge für die Zuschüsse der o.g. Nr. 1-5 und 7 richten Sie bitte an: | Die Anträge für die Zuschüsse der o.g. Nr. 6 (Sonderzuschüsse zur Teilnahme an Ferienfreizeiten) richten Sie bitte an: |
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