Förderung freier Träger
Die Stadt Gütersloh kann die Träger der freien Jugendhilfe sowie die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus Gütersloh an Maßnahmen der Träger fördern.
Der Haushalt der Stadt Gütersloh für das Jahr 2024 wird voraussichtlich im März im Rat der Stadt Gütersloh beschlossen. Nach Rechtskraft können Förderzusagen erteilt werden. Anträge sind selbstverständlich auch vorher möglich.

Bei der Stadt Gütersloh können Anträge auf folgende Zuschüsse gestellt werden:
1. Kinder- und Jugendbildungsmaßnahmen (Ziff. 2 der Jugendförderrichtlinie)
2. Mitarbeiter-Pauschalen (Ziff. 3 der Jugendförderrichtlinien)
3. Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen (Ziff. 4 der Jugendförderrichtlinie)
4. Ferien- und Freizeitmaßnahmen vor Ort (Ziff. 5 der Jugendförderrichtlinie)
5. Investitionsgüter für die Jugendarbeit (Ziff. 7 der Jugendförderrichtlinie)
6. Sonderzuschüsse zur Teilnahme an Ferienfreizeiten (Ziff. 6 der Jugendförderrichtlinien)
7. Sonstige Zuschüsse (Ziff. 8 der Jugendförderrichtlinien)
Die Anträge für die Zuschüsse der o.g. Nr. 1-5 und 7 richten Sie bitte an: | Die Anträge für die Zuschüsse der o.g. Nr. 6 (Sonderzuschüsse zur Teilnahme an Ferienfreizeiten) richten Sie bitte an: |
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