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Förderung freier Träger

Die Stadt Gütersloh kann die Träger der freien Jugendhilfe sowie die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus Gütersloh an Maßnahmen der Träger fördern.

Der Haushalt der Stadt Gütersloh für das Jahr 2024 wird voraussichtlich im März im Rat der Stadt Gütersloh beschlossen. Nach Rechtskraft können Förderzusagen erteilt werden. Anträge sind selbstverständlich auch vorher möglich.

Papier

Bei der Stadt Gütersloh können Anträge auf folgende Zuschüsse gestellt werden:

Die Anträge für die Zuschüsse der o.g. Nr. 1-5 und 7 richten Sie bitte an:

Die Anträge für die Zuschüsse der o.g. Nr. 6 (Sonderzuschüsse zur Teilnahme an Ferienfreizeiten) richten Sie bitte an:

Herrn Jörg Teckemeier (Mail)

Fachbereich Jugend und Familie

Herrn P. Liman (Mail)

Fachbereich Jugend und Familie