Die Stadt Gütersloh kann die Träger der freien Jugendhilfe sowie die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen aus Gütersloh an Maßnahmen der Träger fördern.
Jugendverbände können für ihre ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Zuschüsse beantragen. Der Antrag ist bis zum 01.05. eines Jahres zu stellen. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Mitteln (zurzeit 12.500 € jährlich) und der Anzahl der anspruchsberechtigten und benannten Personen. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Jugendverbände können Zuschüsse zu Kinder- und Jugendfreizeitmaßnahmen beantragen. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Als Verwendungsnachweis ist spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme eine Teilnahmeliste einzureichen. Die Höhe der Bezuschussung hängt von der Teilnehmer- und Mitarbeiteranzahl sowie der Dauer ab. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Jugendverbände können Zuschüsse zu Kinder- und Jugendbildungsmaßnahmen beantragen. Der Antrag ist spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Als Verwendungsnachweis sind spätestens 8 Wochen nach Durchführung der Maßnahme eine Teilnahmeliste und ein durchgeführtes Programm einzureichen. Die Höhe der Bezuschussung hängt von der Teilnehmer- und Mitarbeiteranzahl sowie der Dauer ab. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Jugendverbände können Zuschüsse für die Anschaffung von Investitionsgütern für die gruppenpädagogische Arbeit beantragen. Der Antrag ist spätestens bis zum 01.10. des Vorjahres zu stellen. Als Verwendungsnachweis sind nach Erteilung des Förderbescheides und spätestens 8 Wochen nach Beschaffung des Investitionsgegenstandes (bzw. nach Reparatur/Instandhaltung) die Kopien der quittierten Rechnungen einzureichen. Zur Anschaffung von Investitionsgütern, die kurzfristig für die Jugendarbeit benötigt werden, kann ein Träger bis spätestens 4 Wochen vor der geplanten Anschaffung Anträge stellen. Kosten für Investitionsgüter in der Kinder- und Jugendarbeit können mit maximal 50% der Kosten gefördert werden. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Es können Projekte/Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit in den Themen Migration und soziale Benachteiligung gefördert werden. Die Entscheidung über eine Förderung wird im „Arbeitskreis Jugendverbandsförderung“ getroffen. Der Antrag ist bis zum 01.04. eines Jahres formlos zu stellen. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Zur Teilnahme an Ferienfreizeiten und Familienerholungsmaßnahmen, die von Trägern der Jugendhilfe angeboten werden, können Zuschüsse für die TeilnehmerInnen gewährt werden. Voraussetzungen sind, dass die Maßnahme für die Entwicklung des jungen Menschen erforderlich ist und dass die (finanzielle) Belastung dem Kind / Jugendlichen und seinen Eltern nicht zuzumuten ist. Weitere Informationen erhalten Sie bei Herr Liman (s. unten Sonderzuschüsse zur Teilnahme an Ferienfreizeiten).
Zuschüsse für Maßnahmen der Träger der freien Jugendhilfe, die nicht gesondert erfasst sind, können in begründeten Ausnahmefällen beim Fachbereich Jugend und Bildung beantragt werden. Der Antrag ist bis zum 01.10. des Vorjahres zu stellen. Weitere Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.
Die Anträge für die Zuschüsse der o.g. Nr. 1-5 und 7 richten Sie bitte an: | Die Anträge für die Zuschüsse der o.g. Nr. 6 (Sonderzuschüsse zur Teilnahme an Ferienfreizeiten) richten Sie bitte an: |
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