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Hochwasserschutz Gütersloh

Die Starkregenereignisse in Städten wie Erftstadt, Altena oder Neuenahr-Ahrweiler und den damit einhergehenden Hochwasserschäden haben zu Diskussionen und Reaktionen geführt. Sie tragen dazu bei, das Thema Hochwasserschutz in den Fokus der Öffentlichkeit zu rücken. Es ist notwendig, das Thema ernst zu nehmen und präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Überschwemmungsgebiete

Gemäß der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurden alle Gewässer mit einem signifikanten Hochwasserrisiko in den letzten Jahren untersucht. Die Bezirksregierung führte die Untersuchungen durch und setzt für die ermittelten Risikogebiete das Überschwemmungsgebiet fest. Die Ausdehnung der Überschwemmungsgebiete umfasst die Fläche, in der ein Hochwasserereignis statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist.

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten unterliegen Baumaßnahmen und andere Nutzungen erheblichen Einschränkungen:

  • die Ausweisung neuer Baugebiete ist untersagt
  • ebenso untersagt ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen bzw. Gebäude
  • Mauern und Wälle, die den Hochwasserabfluss behindern, dürfen nicht errichtet werden
  • Aufbringen und Lagern wassergefährdender Stoffe ist nur eingeschränkt möglich
  • Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche ist untersagt

Diese Einschränkungen und Beschränkungen dienen dazu, den Wasserdurchfluss bei Hochwasser nicht zu behindern und das Schadenspotenzial zu minimieren.

Ausnahmen von den genannten Einschränkungen sind möglich, wenn die vielfältigen Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge beachtet und berücksichtigt werden. Über Ausnahmen entscheidet die Untere Wasserbehörde des Kreises Gütersloh auf Basis eines fachtechnisch begründeten Antrags. Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist in aller Regel, dass Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden können. Ist dieses möglich, ist der Ausgleich lagemäßig mit der errechneten Volumenangabe in Planunterlagen darzustellen. Die Ausführung des Ausgleichs ist schriftlich zu erläutern. Die Ausgleichsmaßnahme muss zeitgleich mit dem Bauvorhaben ausgeführt werden.

Für private Bauherren bietet die Stadt Gütersloh Unterstützung an, um im Rahmen des Machbaren Lösungen zu erarbeiten. Tipps für den Schutz vor Rückstau gibt auch die Abteilung Grundstücksentwässerung.

Starkregen

Extremwetterereignisse können zu einer Überflutung von Kellern und anderen tief gelegenen Räumen führen. Auch hier in Nordrhein-Westfalen haben wir solche immer häufiger auftretenden Regenereignisse in den Vergangenheit deutlich zu spüren bekommen.

Bei diesen heftigen Wetterereignissen kann sich Wasser auf Straßen und Hofflächen aufstauen und von außen in Gebäude eindringen.

Nordrhein-Westfalen ist die erste Teilregion im Projekt „Hinweiskarte Starkregengefahren“ des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie (BKG).

Die Hinweiskarte Starkregengefahren für NRW steht ab sofort im frei zugänglichen Geoportal des Bundes und der Länder zur Verfügung:

Diese Karte ist ein wichtiges Instrument, um durch Starkregen gefährdete Kommunen leichter identifizieren und auf besondere Gefahrenbereiche innerhalb der Kommunen hinweisen zu können. Sie ist ein wichtiges Plus, ersetzt aber nicht die detaillierteren, kommunalen Starkregengefahrenkarten, welche für Gütersloh noch folgen werden.

Als Eigentümer einer Immobilie sollten sie sich vor Schäden durch Starkregen schützen.
Denn Sie selbst sind in der Verantwortung, sich um die Sicherung und den Erhalt Ihrer Immobilie zu kümmern.

Hinweise dazu finden sie in der Info-Broschüre "Alles klar bei Starkregen?" in unserem Downloadbereich.

Weiterführende Informationen