Die Starkregenereignisse der letzten Zeit in Städten wie Münster, Essen, Hamm sowie Ahlen und den damit einhergehenden Hochwasserschäden haben zur Diskussion und Reaktionen geführt. Auch die Neuausweisung von Überschwemmungsgebieten tragen dazu bei, das Thema Hochwasserschutz in den Focus der Öffentlichkeit zu rücken. Es ist notwendig das Thema ernst zu nehmen und präventive Maßnahmen zu ergreifen.
Gemäß der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurden alle Gewässer mit einem signifikanten Hochwasserrisiko in den letzten Jahren untersucht. Die Untersuchungen wurden von der Bezirksregierung durchgeführt, die für die ermittelten Risikogebiete ein
Überschwemmungsgebiet festsetzt. Die Ausdehnung der Überschwemmungsgebiete umfasst die Fläche, in der ein Hochwasserereignis statistisch einmal in hundert Jahren zu erwarten ist.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten unterliegen Baumaßnahmen und andere Nutzungen erheblichen Einschränkungen:
Diese Einschränkungen und Beschränkungen dienen dazu, den Wasserdurchfluss bei Hochwasser nicht zu behindern und das Schadenspotenzial zu minimieren.
Ausnahmen von den genannten Einschränkungen sind möglich, wenn die vielfältigen Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge beachtet und berücksichtigt werden. Über Ausnahmen entscheidet auf Basis eines fachtechnisch begründeten Antrags die untere Wasserbehörde. Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist in aller Regel, dass Ausgleichsmaßnahmen geschaffen werden können. Ist dieses möglich, ist der Ausgleich lagemäßig mit der errechneten Volumenangabe in Planunterlagen darzustellen. Die Ausführung des Ausgleichs ist schriftlich zu erläutern. Die Ausgleichsmaßnahme muss zeitgleich mit dem Bauvorhaben ausgeführt werden.
Für private Bauherren bietet die Stadt Gütersloh Unterstützung an, um im Rahmen des Machbaren Lösungen zu erarbeiten.
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