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Mischen Sie sich ein ! - Bürgermitwirkung

Nicht nur die Gemeindeordnung nennt zahlreiche Möglichkeiten der Bürgermitwirkung, der Dialog mit den Bürgern und Bürgerinnen ist ein Teil des politischen Alltags.

Glühbirne auf einer dunklen Fläche. Auf die Fläche ist mit Kreide eine Gedankenblase um die Glühbirne gemalt.

In Gütersloh ist das Engagement von Initiativen und Gruppen zu fast allen wichtigen Themen der Stadt lebendig und ausgeprägt. Im System der politischen Gremien unterstützen beispielsweise Beiräte die politischen Entscheidungsprozesse, so etwa der Senioren-, der Gestaltungsbeirat oder der Rat für Integration.

Erfolgreiches Vorbild für andere Städte ist inzwischen auch das Gütersloher Jugendparlament – Mitwirkung kann niemals früh genug beginnen!

Eine direkte Möglichkeit, Anregungen und Kritik direkt an die Adressaten im Rathaus zu richten, bietet das städtische Ideen- und Beschwerdemanagement: Vorschläge per Telefon, Internet oder schriftlich direkt in eine der Boxen im Eingangsbereich des Rathauses abgeben – eine „gute Idee“ sollte Folgen haben!

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Die Kommunalverfassung des Landes Nordrhein-Westfalen gibt im §26 den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, in einer Vielzahl kommunaler Angelegenheiten selbst zu entscheiden. Durch dieses Element direkter Demokratie können sie Einfluss nehmen auf ihr lokales Umfeld, denn ihre Entscheidung tritt an die Stelle der Entscheidung des Rates.

Mit der Einführung des Bürgerbegehrens, das dem Bürgerentscheid vorausgehen muss, und des Bürgerentscheids hat der Gesetzgeber ein wichtiges Element „unmittelbarer oder direkter Demokratie“ geschaffen. Dieses demokratische Element soll der Verbesserung der bürgerschaftlichen Beteiligung an der kommunalen Selbstverwaltung dienen.

Seit der Einführung im Jahr 1994 sind Bürgerbegehren und Bürgerentscheide beispielsweise zu Erholungs-, Freizeit- und Sportangelegenheiten, Schulangelegenheiten, Verkehrsangelegenheiten, Umwelt-, insbesondere Abfallangelegenheiten oder Wohnungs-, Bau- und Grundstücksangelegenheiten durchgeführt worden.

Wie bei allen Abstimmungen kommt es auch beim Bürgerentscheid auf die Mehrheit an. Dies allein reicht aber noch nicht aus, denn die Mehrheit muss aus mindestens 20 % aller zur Stimmabgabe bei der Kommunalwahl berechtigten Bürgerinnen und Bürgern bestehen. Damit soll vermieden werden, dass sich Interessen einer kleinen Minderheit durchsetzen, die in keiner Weise den Willen der Bürgerinnen und Bürger insgesamt widerspiegeln.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 9.10.2007 wurde darüber hinaus die Möglichkeit eines Ratsbürgerentscheids eingeführt. Der Rat kann damit in bestimmten strittigen Fragen das ihm übertragene Mandat an die Bürgerschaft zurück geben (Referendum), wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder (der Bürgermeister zählt mit und stimmt mit ab) für einen Ratsbürgerentscheid stimmen. Eine solche Entscheidung des Rates kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Frage sowohl in der Gemeinde wie im Rat hoch umstritten ist, und wenn von der Abstimmung durch die Bürger erwartet werden kann, dass diese - ganz gleich wie sie ausgeht - zu einer Befriedung in der Gemeinde führen wird.