Anmeldung an weiterführenden Schulen
Die weiterführenden Schulen umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und die Jahrgangsstufen 11 bis 13, die sogenannte Oberstufe (Sekundarstufe II).
In Gütersloh gibt es 7 weiterführende Schulen: 2 Realschulen, 2 Gymnasien und 3 Gesamtschulen (Link: Übersicht Schulen). Hinzu kommen die Förderschulen und die Waldorfschule.
Anmeldungen für die Klassenstufe 5 sollen grundsätzlich bei der nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform erfolgen. Schülerfahrkosten können vom Schulträger nur nach Maßgabe der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 (Schülerfahrkostenverordnung SchfkVO) übernommen werden (Link: Schülerfahrkosten). Wird durch die Zahl der Anmeldungen an einzelnen Schulen - unabhängig von der Schulform - die vorhandene Aufnahmekapazität überschritten, ist eine Umverteilung notwendig.
Informationsveranstaltung: "Wohin nach der Grundschule?"
für alle Eltern, deren Kinder eine 4. Klasse in Gütersloh besuchen.
Dienstag, 1. Oktober 2024, 19:30 Uhr
Ratssaal, Rathaus I (7. Etage), Berliner Straße 70, Gütersloh
sowie alternativ online per Livestream (der Link wird am Veranstaltungstag hier veröffentlicht)
Mit dem nächsten Zeugnis Anfang Februar 2025 erhalten die Kinder der 4. Klassen gleichzeitig eine Empfehlung für den Besuch einer weiterführenden Schule.
In den darauffolgenden Wochen finden die Anmeldungen in den Schulen statt.
Die Veranstaltung gibt den Erziehungsberechtigten Informationen und Kriterien an die Hand, die sie bei der Entscheidung für eine weiterführende Schule unterstützen.
Themen der Veranstaltung sind:
• Das Schulangebot in Gütersloh sowie Unterschiede und Besonderheiten der verschiedenen Schulformen,
• Entscheidungskriterien für Eltern zur Wahl der weiterführenden Schule,
• das Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen,
• Schülerfahrkosten und Kosten für Lernmittel.
Als Referent*innen stehen zur Verfügung:
Tim Neubauer Fachbereichsleiter Schule der Stadt Gütersloh
Gabriele Rasche Sprecherin der Leitungen der Gütersloher Grundschulen
Birgit Bodenstedt Abteilungsleiterin Allg. Schulverwaltung Stadt Gütersloh.
Begrüßung: Henning Matthes, Erster Beigeordneter und Schuldezernent der Stadt Gütersloh
Anmeldungen für das Schuljahr 2025/2026
Die Kinder der vierten Klassen der Gütersloher Grundschulen erhalten mit dem Halbjahreszeugnis Anfang Februar eine Empfehlung der Grundschule zu der Frage, ob sie ab der fünften Klasse eine Gesamtschule, eine Realschule oder ein Gymnasium besuchen sollen.
In den darauffolgenden Wochen finden die Anmeldungen in den Schulen statt.
Alle relevanten Informationen, wie die Termine der Informationsveranstaltungen in den Schulen, die Anmeldetermine, die benötigten Unterlagen usw. werden rechtzeitig hier veröffentlicht.
Anmeldung von zugezogenen Kindern und Jugendlichen
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines Umzugs nach Gütersloh kommen, müssen von den Erziehungsberechtigten in einer Grundschule oder weiterführenden Schule angemeldet werden. Dabei ist in der Regel die nächstgelegene Schule zu wählen.
Die Stadt Gütersloh als Schulträgerin ist nicht berechtigt, den Schülerinnen und Schülern eine Schule zuzuweisen.
Kinder, die erstmals aus dem Ausland nach Deutschland zuziehen, werden vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh beraten. Das Kommunale Integrationszentrum weist in diesen Fällen auch die entsprechenden Schulen zu.