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Anmeldung an weiterführenden Schulen

Die weiterführenden Schulen umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und die Jahrgangsstufen 11 bis 13, die sogenannte Oberstufe (Sekundarstufe II).

In Gütersloh gibt es 7 weiterführende Schulen: 2 Realschulen, 2 Gymnasien und 3 Gesamtschulen (Link: Übersicht Schulen). Hinzu kommen die Förderschulen und die Waldorfschule.

Anmeldungen für die Klassenstufe 5 sollen grundsätzlich bei der nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform erfolgen. Schülerfahrkosten können vom Schulträger nur nach Maßgabe der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 (Schülerfahrkostenverordnung SchfkVO) übernommen werden (Link: Schülerfahrkosten). Wird durch die Zahl der Anmeldungen an einzelnen Schulen - unabhängig von der Schulform - die vorhandene Aufnahmekapazität überschritten, ist eine Umverteilung notwendig.

Anmeldung an weiterf. Schulen

Anmeldung für Klasse 5 (Sekundarstufe I)

In diesem Jahr wird es in Gütersloh kein vorgezogenes Anmeldeverfahren für eine bestimmte Schulform geben. Damit ist der Anmeldezeitraum für die Klasse 5 für alle weiterführenden Schulen gleich und zwar vom 23.02.2026 bis 20.03.2026. Die Schulen vergeben innerhalb dieses Anmeldezeitraumes Anmeldetermine.

Anmeldetermine der weiterführenden Schulen für die Jahrgangsstufe 5

Für die Anmeldung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Hierfür nutzen alle Schulen eine einheitliche online-Plattform, die über die jeweiligen Schulhomepages verlinkt ist. 

Link: Übersicht Schulen

Eine Entscheidung über eine Aufnahme treffen die Schulleitungen erst nach Abschluss des Anmeldezeitraumes. Nutzen Sie daher bitte die angebotenen Anmeldetermine aus.

Es ist wünschenswert, aber nicht erforderlich, dass die Schülerin/der Schüler bei der Anmeldung mit vorgestellt wird. Eine Freistellung vom Unterricht ist deshalb nicht möglich.

Zur Anmeldung werden benötigt:
• das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde
• das Halbjahres-Zeugnis 2025/2026 der Grundschule im Original bzw. die von der Schule beigefügte Kopie dieses Zeugnisses
• der Anmeldeschein
• der Antrag zur Aufnahme in die Sekundarstufe I (Anmeldeformular)
• der Nachweis über den Masernschutz – sofern dieser von der Grundschule nicht bestätigt werden kann.

Checkliste für die Anmeldung zur Klasse 5

Checkliste mit allen wichtigen Informationen und Terminen

Elterninformationstage und Tage der offenen Tür

Die weiterführenden Schulen bieten für die künftigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 11 (EF) im Schuljahr 2026/2027 Elterninformationstage und Tage der offenen Tür an: 

Veranstaltungen für Jahrgangsstufe 5

Veranstaltungen für Jahrgangsstufe 11 (EF)

Anmeldung zur Oberstufe (Sekundarstufe II) der Gesamtschulen und Gymnasien

Anmeldungen zur Oberstufe können an den drei Gesamtschulen und den beiden Gymnasien (Link: Übersicht Schulen) vorgenommen werden.

Die Schulen vergeben innerhalb dieses Anmeldezeitraumes Anmeldetermine.

Anmeldetermine der weiterführenden Schulen für die Jahrgangsstufe 11

Für die Anmeldung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Hierfür nutzen alle Schulen eine einheitliche online-Plattform, die über die jeweiligen Schulhomepages verlinkt ist.

Eine Entscheidung über eine Aufnahme treffen die Schulleitungen erst nach Abschluss des Anmeldezeitraumes. Nutzen Sie daher bitte die angebotenen Anmeldetermine aus.

Für die Anmeldung zur Oberstufe an einem Gymnasium oder an einer Gesamtschule werden benötigt:
• das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde
• das Original des Halbjahreszeugnisses 2025/2026 der Klasse 10 der Gesamtschule, des Gymnasiums, der Hauptschule oder der Realschule.

Eine Entscheidung über eine Aufnahme treffen die Schulleitungen erst nach Abschluss des jeweiligen Anmeldezeitraumes. Nutzen Sie daher bitte die angebotenen Anmeldetermine aus.

Für die Anmeldung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die genauen Terminfenster sowie weitere Informationen entnehmen Sie dem jeweiligen Internetauftritt der Schulen. Es wird gebeten, zum vereinbarten Termin nur mit einem Elternteil und der Schülerin/dem Schüler zu erscheinen.

Anmeldung von zugezogenen Kindern und Jugendlichen

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines Umzugs nach Gütersloh kommen, müssen von den Erziehungsberechtigten in einer Grundschule oder weiterführenden Schule angemeldet werden. Dabei ist in der Regel die nächstgelegene Schule zu wählen.

Die Stadt Gütersloh als Schulträgerin ist nicht berechtigt, den Schülerinnen und Schülern eine Schule zuzuweisen.

Kinder, die erstmals aus dem Ausland nach Deutschland zuziehen, werden vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh beraten. Das Kommunale Integrationszentrum weist in diesen Fällen auch die entsprechenden Schulen zu.

Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh