Anmeldung an weiterführenden Schulen
Die weiterführenden Schulen umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und die Jahrgangsstufen 11 bis 13, die sogenannte Oberstufe (Sekundarstufe II).
In Gütersloh gibt es 7 weiterführende Schulen: 2 Realschulen, 2 Gymnasien und 3 Gesamtschulen (Link: Übersicht Schulen). Hinzu kommen die Förderschulen und die Waldorfschule.
Anmeldungen für die Klassenstufe 5 sollen grundsätzlich bei der nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform erfolgen. Schülerfahrkosten können vom Schulträger nur nach Maßgabe der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 (Schülerfahrkostenverordnung SchfkVO) übernommen werden (Link: Schülerfahrkosten). Wird durch die Zahl der Anmeldungen an einzelnen Schulen - unabhängig von der Schulform - die vorhandene Aufnahmekapazität überschritten, ist eine Umverteilung notwendig.

Anmeldung für Klasse 5 (Sekundarstufe I)
Stand des Verfahrens am 25.03.2026:
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens steht fest: Für alle Schülerinnen und Schüler aus Gütersloh, die eine weiterführende Schule im Stadtgebiet besuchen möchten und sich dort angemeldet haben, steht ein Schulplatz zur Verfügung – auch wenn dieser nicht immer an der Wunschschule liegt.
Am Freitag, 20. März 2026, endete die Anmeldefrist für den zukünftigen Jahrgang 5. Auf Grundlage der schulrechtlich vorgegebenen Kriterien haben die Schulleitungen am Montag, 23. März 2026, über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entschieden. Bereits am Dienstag, 24. März 2026, wurden die Eltern vorab per E-Mail über das Ergebnis informiert. Die offiziellen Zu- und Absagebescheide werden in den kommenden Tagen postalisch zugestellt.
Für alle Kinder, die an ihrer Wunschschule keinen Platz erhalten haben und noch nicht an einer anderen Schule angemeldet und dort angenommen worden sind, stehen aktuell noch ausreichend Schulplätze an der Anne-Frank-Gesamtschule zur Verfügung.
Checkliste für die Anmeldung zur Klasse 5
Checkliste mit allen wichtigen Informationen und Terminen
Anmeldung zur Oberstufe (Sekundarstufe II) der Gesamtschulen und Gymnasien
Anmeldungen zur Oberstufe können an den drei Gesamtschulen und den beiden Gymnasien (Link: Übersicht Schulen) vorgenommen werden.
Die Schulen vergeben innerhalb dieses Anmeldezeitraumes Anmeldetermine.
Anmeldetermine der weiterführenden Schulen für die Jahrgangsstufe 11
Für die Anmeldung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Hierfür nutzen alle Schulen eine einheitliche online-Plattform, die über die jeweiligen Schulhomepages verlinkt ist.
Eine Entscheidung über eine Aufnahme treffen die Schulleitungen erst nach Abschluss des Anmeldezeitraumes. Nutzen Sie daher bitte die angebotenen Anmeldetermine aus.
Für die Anmeldung zur Oberstufe an einem Gymnasium oder an einer Gesamtschule werden benötigt:
• das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde
• das Original des Halbjahreszeugnisses 2025/2026 der Klasse 10 der Gesamtschule, des Gymnasiums, der Hauptschule oder der Realschule.
Eine Entscheidung über eine Aufnahme treffen die Schulleitungen erst nach Abschluss des jeweiligen Anmeldezeitraumes. Nutzen Sie daher bitte die angebotenen Anmeldetermine aus.
Für die Anmeldung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die genauen Terminfenster sowie weitere Informationen entnehmen Sie dem jeweiligen Internetauftritt der Schulen. Es wird gebeten, zum vereinbarten Termin nur mit einem Elternteil und der Schülerin/dem Schüler zu erscheinen.
Anmeldung von zugezogenen Kindern und Jugendlichen
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines Umzugs nach Gütersloh kommen, müssen von den Erziehungsberechtigten in einer Grundschule oder weiterführenden Schule angemeldet werden. Dabei ist in der Regel die nächstgelegene Schule zu wählen.
Die Stadt Gütersloh als Schulträgerin ist nicht berechtigt, den Schülerinnen und Schülern eine Schule zuzuweisen.
Kinder, die erstmals aus dem Ausland nach Deutschland zuziehen, werden vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh beraten. Das Kommunale Integrationszentrum weist in diesen Fällen auch die entsprechenden Schulen zu.