Anmeldung an weiterführenden Schulen
Die weiterführenden Schulen umfassen die Jahrgangsstufen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und die Jahrgangsstufen 11 bis 13, die sogenannte Oberstufe (Sekundarstufe II).
In Gütersloh gibt es 7 weiterführende Schulen: 2 Realschulen, 2 Gymnasien und 3 Gesamtschulen (Link: Übersicht Schulen). Hinzu kommen die Förderschulen und die Waldorfschule.
Anmeldungen für die Klassenstufe 5 sollen grundsätzlich bei der nächstgelegenen Schule der gewünschten Schulform erfolgen. Schülerfahrkosten können vom Schulträger nur nach Maßgabe der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 (Schülerfahrkostenverordnung SchfkVO) übernommen werden (Link: Schülerfahrkosten). Wird durch die Zahl der Anmeldungen an einzelnen Schulen - unabhängig von der Schulform - die vorhandene Aufnahmekapazität überschritten, ist eine Umverteilung notwendig.

Anmeldungen für das Schuljahr 2025/2026
Für die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zur Klassenstufe 5 gelten folgende Zeiten und Termine:
Ab 29.01.2025
Terminvereinbarung möglich für die Anmeldung an den weiterführenden Schulen:
die Termine können auf den Homepages der jeweiligen Schule gebucht werden
Hinweisblatt zu den Anmeldeterminen
07.02.2025
Ausgabe der Halbjahreszeugnisse an den Grundschulen:
mit dem Halbjahreszeugnis erhalten die Erziehungsberechtigten der Viertklässler weitere Unterlagen (z.B. Anmeldeschein, Antrag auf Aufnahme in die Sekundarstufe I, Informationsschreiben, Aufstellung über die Anmeldetermine in den jeweiligen Schulen, Kopie des Halbjahreszeugnisses)
24.02. – 21.03.2025
Anmeldezeitraum für die Anmeldung zum Jahrgang 5 an den Schulen in der Stadt Gütersloh:
Durchführung der Anmeldetermine
WICHTIG:
o die Anmeldung ist nur an einer Schule möglich
o eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich (über Homepage der jeweiligen Schule)
o es ist wünschenswert, aber nicht erforderlich, Ihr Kind zur Anmeldung mitzunehmen. Eine Freistellung vom Unterricht ist nicht möglich.
Nach Ablehnung
Sollte Ihr Kind an der von Ihnen gewählten Schule keinen Schulplatz erhalten, erhalten Sie von dieser Schule einen Ablehnungsbescheid. Diesem Schreiben sind auch der Anmeldeschein und das Anmeldeformular, welche Sie an der Schule abgegeben haben, beigefügt. Sie können Ihr Kind mit diesen Unterlagen an einer anderen weiterführenden Schule anmelden, an der noch freie Schulplätze zur Verfügung stehen.
Verfügbare Plätze
Aktuell stehen noch freie Plätze an der Anne-Frank-Gesamtschule zur Verfügung:
Saligmannsweg 40, 33330 Gütersloh
05241 505 280 10
sekretariat@afs-gt.de
Anmeldung von zugezogenen Kindern und Jugendlichen
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines Umzugs nach Gütersloh kommen, müssen von den Erziehungsberechtigten in einer Grundschule oder weiterführenden Schule angemeldet werden. Dabei ist in der Regel die nächstgelegene Schule zu wählen.
Die Stadt Gütersloh als Schulträgerin ist nicht berechtigt, den Schülerinnen und Schülern eine Schule zuzuweisen.
Kinder, die erstmals aus dem Ausland nach Deutschland zuziehen, werden vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh beraten. Das Kommunale Integrationszentrum weist in diesen Fällen auch die entsprechenden Schulen zu.