Von der Finanzplanung bis hin zum Controlling ist die Abteilung Verwaltung und Finanzen der Feuerwehr dafür verantwortlich, dass finanzielle Mittel für Aufgaben der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zur Verfügung stehen und diese handlungsfähig machen.
Einsätze der Feuerwehr sind grundsätzlich kostenfrei.
Ausnahmen (§ 52 BHKG), wie zum Beispiel Ölschäden, die durch Kraftfahrzeuge verursacht werden, sind kostenersatzpflichtig.
Für die Einsätze des Rettungsdienstes werden Gebühren auf Grundlage des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) und der Rettungsdienst-Gebührensatzung der Stadt Gütersloh vom 25.11.2011 erhoben.
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