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Gebühren für den Feuerwehreinsatz

Von der Finanzplanung bis hin zum Controlling ist die Abteilung Verwaltung und Finanzen der Feuerwehr dafür verantwortlich, dass finanzielle Mittel für Aufgaben der Feuerwehr und des Rettungsdienstes zur Verfügung stehen und diese handlungsfähig machen.

Tisch auf dem Zettel mit vielen Zahlen stehen. Auf den Zetteln liegt ein silberner Kugelschreiber und ein Taschenrechner.

Dieses geschieht unter anderem unter Berücksichtigung einer nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ausgerichteten Kosten- und Leistungsrechnung.

Neben der Beschaffung von Fahrzeugen, medizinischer und technischer Ausrüstung werden über 17.000 Einsätze der Feuerwehr und des Rettungsdienstes pro Jahr abgerechnet.

Einsätze der Feuerwehr sind grundsätzlich kostenfrei. Lediglich die Ausnahmetatbestände des § 52 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), wie zum Beispiel Ölschäden, die durch Kraftfahrzeuge verursacht werden, sind kostenersatzpflichtig. Grundlage hierfür ist die Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Einsätze der Feuerwehr und über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung von Brandschauen auf Grundlage des BHKG.

Für die Einsätze des Rettungsdienstes werden Gebühren auf Grundlage des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) und der Rettungsdienst-Gebührensatzung der Stadt Gütersloh vom 29.03.2019 erhoben.

Die vielfältige Arbeit der Abteilung Verwaltung + Finanzen ist durch den intensiven Kontakt zu Bürgern, Kostenträgern (Krankenkassen), Versicherungen, Polizei und Unternehmen geprägt.