Kinder- und Jugendförderung
In der Abteilung „Kinder- und Jugendförderung“ werden die Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des Erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes wahrgenommen. Die Förderung der Jugendverbände ist ebenfalls hier angesiedelt. Kinder- und Jugendförderung ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
Die Abteilung „Kinder- und Jugendförderung“ stellt jungen Menschen Angebote zur Förderung ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zur Verfügung. Die Angebote knüpfen an die Interessen der Kinder und Jugendlichen an und werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet.
Die strategischen Herausforderungen und die Handlungsansätze für eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendförderung werden alle 5 Jahre im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan dargestellt.
Die Inklusion als Prozess der vollständigen und gleichberechtigten Teilhabe aller Kinder- und Jugendlichen ist in der Abteilung ein wichtiges Anliegen.
Teilaufgaben der Kinder- und Jugendförderung sind: