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Das Schöffenamt

Bewerbung zur Wahl für das Schöffen- und Jugendschöffenamt läuft bis zum 15. April.

Im Verhandlungssaal sitzen sie unweit des Richters und machen sich ebenso ein Bild vom Angeklagten und Sachverhalt, denn am Ende wirken sie an der Urteilsfindung mit: ehrenamtliche Schöffen. Sie gehören zum deutschen Rechtssystem. Die ehrenamtlichen Richter entscheiden mit dem gleichen Stimmrecht wie Berufsrichter über Schuld und Strafmaß von Angeklagten. Für die kommende Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 läuft jetzt das Bewerbungsverfahren. Interessierte können sich bei der Stadt Gütersloh noch bis zum 15. April bewerben. Gesucht werden für die fünfjährige Amtszeit neben Erwachsenenschöffen auch Jugendschöffen. Die Wahlen finden im ersten Halbjahr dieses Jahres bundesweit statt.

Dabei stellt die Stadt Gütersloh die Vorschlagslisten zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und -schöffen auf. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte dieses Jahres die Haupt- und Ersatzschöffen. Voraussetzungen: Die Freiwilligen besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, wohnen in der Stadt Gütersloh und werden am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft, dessen Ergebnis zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, sind von der Wahl ausgeschlossen.

Darüber hinaus sollen bestimmte Menschen aus beruflichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen werden, denn bei ihnen könnten Interessenskonflikte nicht ausgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich um hauptamtlich in oder für die Justiz tätige Menschen, wie beispielsweise Richterinnen und Richter, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft, gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte.

Das verantwortungsvolle Ehrenamt des Schöffen oder der Schöffin verlangt einige Prinzipien: Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und gute Urteilsfähigkeit. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Schöffinnen und Schöffen sollten daher über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollen zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessierte bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene bei Nina Frankrone (E-Mail: Nina.Frankrone@guetersloh.de, Tel.: 05241/822369) vom städtischen Fachbereich Recht.

Für das Amt eines Jugendschöffen oder einer Jugendschöffin geht die Bewerbung an Klaus Ramforth (E-Mail: Klaus.Ramforth@guetersloh.de, Tel.: 05241/823551) vom städtischen Fachbereich Jugend und Familie.

Weitere Informationen zum Ehrenamt der Schöffin oder des Schöffen erhalten Interessierte umfassend unter www.schoeffen-nrw.de und www.schoeffen.de.