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Anmeldung an Grundschulen

Für alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht.

Für das kommende Schuljahr heißt das konkret:
Zum 01. August 2025 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren sind.

Anmeldung an Grundschulen

Anmeldeverfahren

Die Eltern der künftigen Schulkinder erhalten das Anmeldeschreiben mit den erforderlichen Informationen vom Fachbereich Schule der Stadt Gütersloh.

Die Eltern können frei wählen, an welcher Schule in Gütersloh sie ihr Kind anmelden. Es besteht aber nur ein Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisschule, soweit deren Aufnahmekapazität ausreicht. Falls mehr Kinder angemeldet werden, als die Schule aufnehmen kann, so muss die Schule zunächst all jene angemeldeten Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene Schule ist.

Ein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten besteht nur beim Besuch der nächstgelegenen Grundschule, soweit die Entfernungsvoraussetzungen erfüllt sind (mehr als 2 Kilometer fußläufiger Weg). Schülerfahrtkosten

Kinder, die erst nach dem 30.09.2025 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres 2025/26 in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung kann bei der Schulleitung gestellt werden. 

Die Anmeldungen sind in der Woche vom 11. bis 15. November 2024 nach vorheriger Terminvereinbarung in der jeweiligen Grundschule erfolgt. Das Anmeldeverfahren ist abgeschlossen. 

Kontaktdaten der Grundschulen

Städtische Gemeinschaftsschulen

GS Altstadtschule

Schulstraße 29

05241 50523110

GS Avenwedde-Bahnhof

Albertus-Magnus-Str. 11 a

05241 50523210

GS Blankenhagen

Dresdner Straße 15

05241 50523310

GS Blücherschule

Blücherstraße 7

05241 50523410

GS Edith-Stein-Schule

Franz-Grochtmann-Str. 36

05241 50523510

GS Große Heide

Pelikanweg 4

05209 70408410

GS Heidewald

Alte Heidewaldstraße 1

05241 50523610

GS Isselhorst

Niehorster Straße 69

05241 50523710

GS Kattenstroth

Ludwigstraße 11

05241 50524010

GS Neißeweg

Neißeweg 3

05241 50524110

GS Nordhorn

Knappweg 9

05241 50524210

GS Paul-Gerhardt-Schule

Südring 53

05241 50524410

GS Pavenstädt

Pavenstädter Weg 72

05241 50524510

GS Sundern

Sundernstraße 20

05241 50524610

Städtische katholische Bekenntnisschulen

GS Josefschule

Bruder-Konrad-Straße 116

05241 50523810

GS Kapellenschule

Dr.-Thomas-Plaßmann-Weg 10

05241 50523910

GS Overbergschule

Neuenkirchener Straße 44

05241 50524310

Anmeldung von zugezogenen Kindern

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines Umzugs nach Gütersloh kommen, müssen von den Erziehungsberechtigten in einer Grundschule oder weiterführenden Schule angemeldet werden. Dabei ist in der Regel die nächstgelegene Schule zu wählen.

Die Stadt Gütersloh als Schulträgerin ist nicht berechtigt, den Schülerinnen und Schülern eine Schule zuzuweisen.

Kinder, die erstmals aus dem Ausland nach Deutschland zuziehen, werden vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh beraten. Das Kommunale Integrationszentrum weist in diesen Fällen auch die entsprechenden Schulen zu.

Kommunales Integrationszentrum