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Anmeldung an Grundschulen

Für alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebenjahr vollendet haben, beginnt am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht.

Anmeldung an Grundschulen

Anmeldeverfahren

Die Anmeldungen zu den Grundschulen erfolgen in der Regel im November des Vorjahres. Zur Vorbereitung der Schulwahlentscheidung bieten die Grundschulen Informationsveranstaltungen oder Tage der Offenen Tür an.

Die Eltern der künftigen Schulkinder werden schriftlich über alle Termine und das Procedere informiert. Die Anmeldungen erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung in der jeweiligen Grundschule. Eine Bestätigung der Aufnahme erfolgt erst nach Abschluss des kompletten Anmeldeverfahrens, normalerweise im Februar des Jahres.

Anmeldung von zugezogenen Kindern

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines Umzugs nach Gütersloh kommen, müssen von den Erziehungsberechtigten in einer Grundschule oder weiterführenden Schule angemeldet werden. Dabei ist in der Regel die nächstgelegene Schule zu wählen.

Die Stadt Gütersloh als Schulträgerin ist nicht berechtigt, den Schülerinnen und Schülern eine Schule zuzuweisen.

Kinder, die erstmals aus dem Ausland nach Deutschland zuziehen, werden vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh beraten. Das Kommunale Integrationszentrum weist in diesen Fällen auch die entsprechenden Schulen zu.

Kommunales Integrationszentrum