Anmeldung an Grundschulen
Für alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben, beginnt am 1. August desselben Kalenderjahres die Schulpflicht.
Für das kommende Schuljahr heißt das konkret:
Zum 01. August 2025 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 01. Oktober 2018 bis 30. September 2019 geboren sind.

Anmeldeverfahren
Die Eltern der künftigen Schulkinder erhalten das Anmeldeschreiben mit den erforderlichen Informationen vom Fachbereich Schule der Stadt Gütersloh.
Die Eltern können frei wählen, an welcher Schule in Gütersloh sie ihr Kind anmelden. Es besteht aber nur ein Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisschule, soweit deren Aufnahmekapazität ausreicht. Falls mehr Kinder angemeldet werden, als die Schule aufnehmen kann, so muss die Schule zunächst all jene angemeldeten Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene Schule ist.
Ein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten besteht nur beim Besuch der nächstgelegenen Grundschule, soweit die Entfernungsvoraussetzungen erfüllt sind (mehr als 2 Kilometer fußläufiger Weg). Schülerfahrtkosten
Kinder, die erst nach dem 30.09.2025 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres 2025/26 in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung kann bei der Schulleitung gestellt werden.
Die Anmeldungen sind in der Woche vom 11. bis 15. November 2024 nach vorheriger Terminvereinbarung in der jeweiligen Grundschule erfolgt. Das Anmeldeverfahren ist abgeschlossen.
Kontaktdaten der Grundschulen
Städtische Gemeinschaftsschulen
GS Altstadtschule | Schulstraße 29 | 05241 50523110 |
GS Avenwedde-Bahnhof | Albertus-Magnus-Str. 11 a | 05241 50523210 |
GS Blankenhagen | Dresdner Straße 15 | 05241 50523310 |
GS Blücherschule | Blücherstraße 7 | 05241 50523410 |
GS Edith-Stein-Schule | Franz-Grochtmann-Str. 36 | 05241 50523510 |
GS Große Heide | Pelikanweg 4 | 05209 70408410 |
GS Heidewald | Alte Heidewaldstraße 1 | 05241 50523610 |
GS Isselhorst | Niehorster Straße 69 | 05241 50523710 |
GS Kattenstroth | Ludwigstraße 11 | 05241 50524010 |
GS Neißeweg | Neißeweg 3 | 05241 50524110 |
GS Nordhorn | Knappweg 9 | 05241 50524210 |
GS Paul-Gerhardt-Schule | Südring 53 | 05241 50524410 |
GS Pavenstädt | Pavenstädter Weg 72 | 05241 50524510 |
GS Sundern | Sundernstraße 20 | 05241 50524610 |
Städtische katholische Bekenntnisschulen
GS Josefschule | Bruder-Konrad-Straße 116 | 05241 50523810 |
GS Kapellenschule | Dr.-Thomas-Plaßmann-Weg 10 | 05241 50523910 |
GS Overbergschule | Neuenkirchener Straße 44 | 05241 50524310 |
Anmeldung von zugezogenen Kindern
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche, die aufgrund eines Umzugs nach Gütersloh kommen, müssen von den Erziehungsberechtigten in einer Grundschule oder weiterführenden Schule angemeldet werden. Dabei ist in der Regel die nächstgelegene Schule zu wählen.
Die Stadt Gütersloh als Schulträgerin ist nicht berechtigt, den Schülerinnen und Schülern eine Schule zuzuweisen.
Kinder, die erstmals aus dem Ausland nach Deutschland zuziehen, werden vom Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Gütersloh beraten. Das Kommunale Integrationszentrum weist in diesen Fällen auch die entsprechenden Schulen zu.