Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt. Sie dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde.
Sie setzt sich zusammen aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und Bebauungsplänen (verbindlicher Bauleitplan). Bauleitpläne sind Pflichtaufgabe der Gemeinde und sind in eigener Verantwortung aufzustellen. Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Das Verfahren ist in seinen Grundzügen für den Flächennutzungsplan (FNP) und den Bebauungsplan (B-Plan) gleich. Der Flächennutzungsplan (oder eine Änderung in Teilbereichen) muss jedoch immer von der höheren Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung) genehmigt werden.
Was enthält ein Bebauungsplan?
Die Bebauungspläne enthalten verbindliche Aussagen darüber, wie ein Grundstück in einem eng begrenzten Bereich benutzt und bebaut werden darf. Er gibt durch Zeichnungen, textliche Festsetzungen und Begründungen u.a. Auskunft über
- Art und Maß der baulichen Nutzung
- Bauweise
- überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen
- Erholungsflächen.
Zukünftige Bauvorhaben im Gebiet eines Bebauungsplanes müssen im Einklang mit diesem stehen, eine Verpflichtung zum Bauen wird durch ihn aber nicht ausgelöst.
