Verkehrsangelegenheiten
Dem Sachgebiet Verkehr sind die Bußgeldstelle und die Abteilung Verkehrssicherheit zuzuordnen. Die Bußgeldstelle ist neben der Ahndung von Verstößen im ruhenden und fließenden Verkehr zuständig für die Verwaltung von Abschleppmaßnahmen.
Die Abteilung Verkehrssicherheit entscheidet über verkehrsregelnde Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung.
Außerdem werden an dieser Stelle die Auswertungen der Daten der Tempodisplays zur Verfügung gestellt.
Durch ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme kann jeder einzelne Verkehrsteilnehmer zu mehr Verkehrssicherheit im Straßenverkehr beitragen.
"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." (§ 1 der Straßenverkehrsordnung).