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Bußgeldstelle

Hier können Sie sich über die Themen Parken, Parkverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen sowie Abschleppmaßnahmen informieren.

Foto eines Blitzers vor blauem Himmel

Blitzerstandorte

Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Standorte für mobile, semistationäre und stationäre Geschwindigkeitsüberwachungen.

stationäre Geschwindigkeitsüberwachung

Hier finden sie eine Übersicht der Standorte der stationären Geschwindigkeitsüberwachung

  • Nordring (Höhe Vollrath-Müller-Straße)
  • Westring (Höhe Westernfeld)

FAQ Ordnungswidrigkeiten

Bußgeldbescheid

Nach der Zustellung eines Bußgeldbescheides haben Sie mehrere Möglichkeiten. Informationen dazu erhalten Sie hier:

Bußgeld in Verbindung mit einem Fahrverbot

Sie haben als Betroffener in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren einen Bußgeldbescheid erhalten und müssen Ihren Führerschein in amtliche Verwahrung geben?

Beachten Sie bitte die Hinweise auf der Rückseite des Bußgeldbescheides. Sie können den Führerschein sowohl per Post übersenden als auch persönlich oder durch eine beauftrage Person abgeben.

Die Abgabe kann im Fachbereich Ordnung, Berliner Str. 70, 33330 Gütersloh, Haus II, 6. Etage, Zimmer 671 erfolgen. Die Frist des Fahrverbots beginnt dann am Tag der Abgabe. Bei der Übersendung per Post wird die Postlaufzeit NICHT angerechnet.

Bußgeldbescheide anderer Behörden kann auch bei der Stadt Gütersloh abgegeben werden. Dazu ist die Vorlage des Bußgeldbescheides unbedingt erforderlich. Die zuständige Bußgeldstelle wird über die Vollstreckung des Fahrverbots informiert.

Die Abholung des Führerscheines ist nur persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Wenn Sie mit einem festgesetzten Bußgeld nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bescheides Einspruch einzulegen. Diese Frist ist nur gewahrt, wenn der Einspruch innerhalb dieser Frist bei der Bußgeldbehörde eingegangen ist; die rechtzeitige Absendung reicht nicht aus.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Sofern die Bußgeldbehörde den Bescheid aufgrund des Einspruches nicht zurücknimmt, entscheidet das Amtsgericht über den Einspruch durch Beschluss oder durch Hauptverhandlung.

Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung)

Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Geldbuße in einer Summe zu zahlen, ist es selbstverständlich möglich eine Ratenzahlung zu beantragen.

Hierzu teilen Sie bitte rechtzeitig formlos mit, dass Sie eine Zahlungserleichterung wünschen und fügen dieser Mitteilung Kopien Ihrer Einkommensnachweise (Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid, Bescheid über Bezug von Arbeitslosengeld, ALG II, o.ä.) bei.

Gleichzeitig geben Sie bitte an ab wann und in welcher Höhe monatliche Raten geleistet werden können.

Abschleppmaßnahmen

Fahrzeuge, die verbotswidrig abgestellt werden, können kostenpflichtig abgeschleppt werden. Wenn Ihr Fahrzeug abgeschleppt wurde, können Sie es hier abholen: Abschleppdienst Hagen

Franz-Birkhan-Ring 20

33330 Gütersloh

Telefon: 05241-2123400  

Beim Abholen des Fahrzeugs müssen Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Personalausweis
  • Fahrzeugschein

Das Fahrzeug wird nur herausgegeben, wenn die Abschleppkosten und die Verwaltungsgebühren beim Abschleppdienst direkt bezahlt werden.

Sie erhalten nach Abholung des Fahrzeugs und erfolgter Anhörung einen Kostenbescheid der Stadt Gütersloh, gegen den Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage einreichen können.

Hinweis: Es wird außerdem ein Verwarnungsgeld festgesetzt. Hierbei handelt es sich um ein gesondertes Verfahren. Wenn das Verwarnungsgeldangebot durch Nichtzahlung abgelehnt wird, ergeht ein Bußgeldbescheid gegen den ein Einspruch eingelegt werden kann.

Kosten: Die Höhe des Abschleppkosten richtet sich nach der Fahrzeugart, dem Zeitpunkt des Abschleppens und der Dauer, für die das Fahrzeug beim Abschleppdienst steht.


Geblitzt... und dann?

Wie hoch wird das Bußgeld ausfallen? Fahrverbot? Punkte?

Die Höhe der Geldbuße hängt zum einen davon ab, um wieviel km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde und zum anderen, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts begangen wurde. Die Regelsätze sind im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog festgeschrieben. Anhand der folgenden Übersicht können Sie ermitteln, was auf Sie zukommt. 

Beachten Sie, dass die folgende Übersicht nicht für Kraftfahrzeuge mit Anhänger, Kraftomnibusse, LKWs (ab 3,5t) u.a. gilt.


Innerhalb geschlossener Ortschaft



Außerhalb geschlossener Ortschaften



Km/h Über-schreitung

Geldbuße

Punkte

Fahrverbot (Monate)

Geldbuße

Punkte

Fahr-verbot (Monate)

Bis 10

           30,00 €

 

 

            20,00 €

 

 

11-15

           50,00 €

 

 

            40,00 €

 

 

16-20

           70,00 €

 

 

            60,00 €

 

 

21-25

          115,00 €

1

 

          100,00 €

1

 

26-30

        180,00 €

1

 

          150,00 €

1

 

31-40

        260,00 €

2

1

          200,00 €

1

 

41-50

        400,00 €

2

1

          320,00 €

2

1

51-60

        560,00 €

2

2

          480,00 €

2

1

61-70

        700,00 €

2

3

          600,00 €

2

2

>70

        800,00 €

2

3

          700,00 €

2

3

Bei Überschreitung der vorgeschriebenen Richtgeschwindigkeit wird der Fahrzeughalterin/ dem Fahrzeughalter zunächst eine Anhörung bzw. Verwarnung (Link zu Verwarnung) zugeschickt.

Sie haben bereits Punkte in Flensburg? 

Bei Voreintragungen im Fahreignungsregister kann die Geldbuße entsprechend erhöht werden. Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben.

Verwarnung

Eine Verwarnung hat das Ziel den Verstoß auf einfache Art und Weise zu ahnden und abschließend zu erledigen. Eine Eintragung in das Fahreignungsregister erfolgt nicht. Mit der Verwarnung wird ein förmliches und entsprechend aufwendiges Bußgeldverfahren vermieden, das für den Betroffenen zudem mit weiteren Kosten verbunden wäre. Die Verwarnung wird zunächst an den Fahrzeughalter verschickt.

Verwarngeld bezahlen

Sind Sie mit der Verwarnung einverstanden, so überweisen Sie innerhalb einer Woche das Verwarngeld unter Angabe des Aktenzeichens auf eins der Konten der Stadt Gütersloh.

Für die Überweisung kann folgende IBAN (und BIC bei Auslandsüberweisungen) verwendet werden:

  • IBAN: DE96 4785 0065 0000 0180 95
  • BIC: WELADED1GTL
  • Verwendungszweck: Aktenzeichen

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zahle?

Wenn Sie das Verwarngeld innerhalb der Frist nicht gezahlt haben, wird ein Bußgeldverfahren gegen Sie eingeleitet. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist mit Kosten (z. Zt. 28,50€) verbunden. Gegen den Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen.

Parken FAQs

Bewohnerparkzonen

Was bedeuten die Parkregelungen für Sie als Bewohnerin, Bewohner oder wenn Sie als Besucherin, Besucher einen Parkplatz in einer Bewohnerparkzone suchen? 

Die Einrichtung von Bewohnerparkzonen in Gebieten mit hohem Parkdruck verbessert die Parksituation für die Bewohner. In Gütersloh sind mehrere Bewohnerparkzonen eingerichtet. Berechtigte Bewohner erhalten auf Antrag im Bürgerbüro einen Bewohnerparkausweis, mit dem sie in ihrer Zone parken dürfen.

Auch Besucher haben weiterhin die Möglichkeit ihr Fahrzeug abzustellen, müssen dafür jedoch eine Parkscheibe ausgelegen (bzw. einen Parkschein lösen). Dabei muss die Höchstparkdauer eingehalten werden. Die Beschilderung in der jeweiligen Zone ist zu beachten.

Die entsprechenden Verkehrsschilder stehen jeweils nur in Einfahrtsbereichen der Bewohnerparkzone und werden nicht wiederholt, da sie für alle Straßen, die in dieser Zone liegen, Gültigkeit haben (wie bei einer Zone 30).

Zone

Verkehrsregelung

Höchstparkdauer

A

Mädchenviertel

Eingeschränkte Halteverbotszone;
Parkscheibenpflicht, werktags 8-18 Uhr

2 Stunden

B

Theaterumfeld

Parkraumbewirtschaftungszone
Parkscheibenpflicht, werktags 8-21 Uhr

1 Stunde

C

Umfeld Marktplatz

Parkraumbewirtschaftungszone
Parkscheibenpflicht, werktags 8-18 Uhr

2 Stunden

D

Umfeld Dreiecksplatz

Eingeschränkte Halteverbotszone;
Parken in gekennzeichneten Flächen mit Parkschein

2 Stunden

E
Hermann-Simon-Str.

Parken mit Parkscheibe

2 Stunden

F
Umfeld Städt. Klinikum

Eingeschränkte Halteverbotszone;
Parken in gekennzeichneten Flächen mit Parkscheibe, werktags 8-18 Uhr

absolutes Haltverbot mittwochs 7-11 Uhr: Virchowstraße, Reckenberger Straße

2 Stunden

Einstellen einer Parkscheibe

Was muss ich bei der Einstellung einer Parkscheibe alles beachten? 

Die Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde nach dem Ankunftszeitpunkt gestellt werden. Beispiel: Wenn Sie um 09:36 Uhr auf einem Parkplatz eintreffen, stellen Sie die Parkscheibe auf 10:00 Uhr ein. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann die Höchstparkdauer, die für den Platz vorgesehen ist. Des Weiteren muss die Parkscheibe von außen gut sichtbar ausgelegt werden.

Die Parkscheibe muss den Richtlinien der Straßenverkehrsordnung entsprechen. Es sind nur blaufarbige Parkscheiben mit der gesetzlichen festlegten Größe von 11 x 15 cm gestattet. Eine andersfarbige Parkscheibe oder ein z.B. handgeschriebener Zettel sind nicht erlaubt.

Elektronische Parkscheibe

Um eine elektronische Parkscheibe benutzen zu dürfen, muss diese u.a. als solche zugelassen sein und gut lesbar sein.

Durch ihre Funktion unterscheidet sich diese legale elektronische Parkscheibe von der im Straßenverkehr verbotenen so genannten „mitlaufenden Parkscheibe“.

Parken auf der linken Fahrbahnseite

Ist das Parken auf der linken Fahrbahnseite bzw. auf dem linken Seitenstreifen erlaubt?

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot, wenn Sie also auf dem linken Fahrbahnrand/Seitenstreifen geparkt oder gehalten haben, verstoßen Sie gegen diese Vorschrift. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass zum Halten oder Parken an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren ist, denn das Anfahren von der linken Seite stellt ein hohes Gefahrenpotential für den entgegenkommenden Verkehr da.

Parkscheinautomat defekt

Wie muss ich handeln, wenn der Parkscheinautomat defekt ist?

Sollte ein Parkscheinautomat außer Betrieb sein, so muss der Parkschein an einem anderen Automaten gelöst werden. In der Regel befinden sich mehrere Automaten auf dem Parkplatz oder der Automat zeigt den nächstgelegenen Automaten an, dieser muss dann aufgesucht werden. Andernfalls müssen Sie eine Parkscheibe mit der Ankunftszeit auslegen und dürfen nur bis zur angegebenen Höchstparkdauer dort parken.

Sonderparkplätze für schwerbehinderte Menschen

Wer ist berechtigt auf Schwerbehindertenparkplätzen zu parken? 

Der Sonderparkplatz für Schwerbehinderte ist ausschließlich dem Personenkreis der außergewöhnlichen gehbehinderten (Merkzeichen aG) oder blinden Menschen (Merkzeichen BL) vorbehalten. Dieser Personenkreis erhält den europaweiten blauen Parkausweis, der gut lesbar im Fahrzeug auszulegen ist. Allein der Schwerbehindertenausweis berechtigt nicht zum Parken auf Sonderparkplätzen für behinderten Menschen.

Übersicht Schwerbehindertenparkplätze

  • 5 Berliner Straße
  • 4 Daltropstraße ( über der Tiefgarage/ Aldi)
  • 6 Bahnhofsvorplatz
  • 1 Moltkestraße
  • 4 Kökerstraße
  • 1 Münsterstraße
  • 1 Eickhoffstraße
  • 4 Strengerstraße
  • 1 ZOB (C & A)
  • 4 Domhof
  • 1 Kirchstraße
  • 2 Böttchergasse
  • 3 Friedrich-Ebert-Straße (Amtsgericht)
  • 6 Dalkestraße
  • 2 Lindenstraße
  • 2 Schulstraße
  • 2 Fuhrmannsgasse
  • 3 Stadthalle
  • 3 Barkeystraße
  • 2 Feldstraße
  • 2 Hohenzollernstraße
  • 1 Mauerstraße
  • 1 Kirchstraße
  • 1 Glockengießerstraße

Eingeschränkte Haltverbotszone

In einer eingeschränkten Haltverbotszone ist das Parken in der gesamten Zone nicht erlaubt. Die entsprechenden Verkehrsschilder stehen jeweils nur in Einfahrtsbereichen der Zone und werden innerhalb der Zone nicht wiederholt, da sie für alle Straßen, die in dieser Zone liegen, Gültigkeit haben (wie bei einer Zone 30). Durch Zusatzschilder kann Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt sein. Außerdem kann die Auslegung einer Parkscheibe, bzw. das Ziehen eines Parkscheines gefordert werden.

Elektrofahrzeuge

Seit dem Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Ordnung (vom 07.05.2018) gelten für das Stadtgebiet Gütersloh folgende Parkregelungen:

Während des Ladevorgangs dürfen Elektrofahrzeuge für max. 2 Stunden (mit Parkscheibe) frei parken.

Standorte für E-Ladesäulen im öffentlichen Verkehrsraum sind u.a. am Büskerplatz, Marktplatz, Eichenallee (Finanzamt)und Volkshochschule.