Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Verkehrsplanung

Die Verkehrsplanung umfasst im wesentlichen die Konzeption und Planung einer sicheren Straßeninfrastruktur für alle Verkehrsarten. Hierzu zählen der Rad- und Fußverkehr, der öffentliche Personen(nah)verkehr und der motorisierte Individualverkehr. Hinzukommen Querschnittsaufgaben wie die Förderung der Elektromobilität und das Verkehrsmanagement.

Verkehrsplanung Titelbild

Die Arbeitsschwerpunkte umfassen im Wesentlichen:

  • Bearbeitung, Umsetzung und Koordinierung der Verkehrsentwicklungsplanung
  • Entwicklung von Verkehrskonzepten
  • Straßenplanung und -umgestaltung
  • Verkehrsberuhigung
  • Verkehrserhebungen
  • Radverkehrsförderung
  • Planungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
  • Maßnahmen zur Verbesserung Barrierefreiheit
  • Bus- und Bahnverkehr
  • Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten
  • Verkehrslärmschutz
  • Verkehrssimulationsmodelle
  • Ampelsteuerung (Lichtsignalanlagen) und Wegweisung

Gütersloh bewegt sich

Masterplan klimafreundliche Mobilität

Der Mobilitätsbereich steht derzeit vor neuen Herausforderungen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der erforderlichen Finanzierung der Infrastruktur sowie der erhöhten Mobilitätskosten, der zunehmenden Knappheit fossiler Energie und den erhöhten Anforderungen aus dem Klimaschutz sind Alternativen und eine neue Mobilitätskultur zu entwickeln. Die Stadt Gütersloh stellt sich diesen Aufgaben und legt mit dem Masterplan Klimafreundliche Mobilität "Gütersloh in Bewegung" eine Mobilitätsstrategie vor, welche den Handlungsrahmen für die Verkehrsentwicklung der nächsten 10 bis 15 Jahre formuliert. Damit werden Möglichkeiten und zukünftige Projekte der Stadt zur Förderung der Nahmobilität, des Radverkehrs, des ÖPNV, der Verkehrssicherheit, der intermodalen Schnittstellen, der Elektromobilität sowie zur Entwicklung der Straßeninfrastruktur und des Verkehrsmanagements aufgezeigt.
Der Masterplan widmet sich der Frage, in welche Richtung sich das Verkehrsverhalten der Bevölkerung und des Wirtschaftsverkehrs verändern soll. Dementsprechend bildet er ein programmatisches und verkehrspolitisches Konzept, an dem im Rahmen des partizipativen Entwicklungsprozesses knapp 100 Akteure beteiligt wurden. 

Straßenplanung und Verkehrserhebung

Im Rahmen der Straßenplanung werden bauliche und verkehrsregelnde Maßnahmen aufgezeigt, die zur Bewältigung der in den Straßenräumen bestehenden verkehrlichen Probleme beitragen können. Üblicherweise basieren deartige Planungen auf manuellen und automatisierten Verkehrserhebungen. Zu den wesentlichen Maßnahmen gehören:

  • Anlage bzw. Verbreiterung von Gehwegen
  • Anlage bzw. Verbreiterung von gemeinsamen Fuß- und Radwegen
  • Anlage bzw. Veränderung von Radverkehrsanlagen
  • Schaffung von Torsituationen
  • Anlage von Überquerungshilfen
  • Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
  • Punktuelle Einengungen der Fahrbahn
  • Umgestaltung von Haltestellen
  • Neu- und Rückbau von Knotenpunkten
  • Im Zusammenhang umzugestaltende Straßenräume
  • Einrichtung und Steuerung von Ampeln (Lichtsignalanlage)
  • Vertretung der Interessen der Stadt Gütersloh bei Planungen Dritter

Fuß- und Radverkehr

Radfahrer und Fußgänger im Park

Das Zufußgehen und Radfahren bilden die Basis einer klimafreundlichen Mobilität. Gütersloh als Stadt der kurzen Wege hat ideale Voraussetzungen für eine Mobilitätskultur der Nähe. Das Zu-Fuß-Gehen nimmt vor dem Hintergrund einer alternden Bevölkerung eine wichtige Rolle ein. Alle Wege – auch die Fahrt mit dem Auto, dem Rad oder dem Bus – beginnen und enden zu Fuß. Nordrhein-Westfalen ist das Radfahrerland Nummer eins, und auch in Gütersloh liegen die Radfahrer ganz weit vorne. Die Entwicklung des Fuß- und Radverkehrs als preiswerte und umweltfreundliche Alternativen zum motorisierten Individualverkehr ist ein vordringliches Anliegen der Stadt Gütersloh.

  • die Berücksichtigung von Rad- und Fußverkehrsanlagen bei der Neuplanung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • die Anlage von Rad- und Fußwegen
  • die Pflege und Unterhaltung von Gehwegen, Radwegen, Radwegmarkierungen und Radwegbeschilderungen
  • die Verbesserung der Rad- und Fußverkehrssicherheit in Zusammenarbeit mit der Polizei
  • die Anlage von Abstellanlagen für Fahrräder
  • die Zusammenarbeit mit den Radfahrerverbänden
  • die Öffnung von Einbahnstraßen für das Radfahren gegen die Fahrtrichtung
  • sowie eine umfassende Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

Bus- und Bahnverkehr

In der Stadt Gütersloh setzt sich das Angebot für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Buslinien des Stadtverkehrs und des Regionalverkehrs sowie aus Buslinien der DB AG zusammen. Fast das gesamte Stadtgebiet in Gütersloh wird mit mindestens einer Buslinie bedient.

In der Stadt Gütersloh setzt sich das Angebot für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Buslinien des Stadtverkehrs und des Regionalverkehrs sowie aus Buslinien der DB AG zusammen. Fast das gesamte Stadtgebiet in Gütersloh wird mit mindestens einer Buslinie bedient.

Bis zum 1. Januar 2022 sollen alle Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs vollständig barrierefrei umgebaut sein, um Menschen mit Gehbehinderungen das Aus- und Einsteigen und Sehbehinderten die Orientierung zu erleichtern. So sieht es Paragraph 8 des Personenbeförderungsgesetzes vor. Mit der Einführung des neuen Stadtbuskonzeptes im Jahr 2015 hat die Verwaltung auch mit dem barrierefreien Ausbau der Haltestellen begonnen.

Um dem Busverkehr in Gütersloh ein schnelles Durchkommen zu ermöglichen, haben die Fahrzeuge an den meisten Lichtsignalanlagen (Ampeln) durch eine sog. ÖPNV-Vorrangschaltung Vorfahrt und sind dem übrigen Verkehr gegenüber bevorrechtigt.

Nahmobilitätskonzept

Nahmobilitätskonzept - integrierte Netzentwicklung zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs auf Basis einer straßenräumlichen Analyse

Fußgängern und speziell Radfahrern wurde in den letzten Jahrzehnten nach Maßgabe der autogerechten Stadt keinerlei Priorität eingeräumt, weshalb deren Verkehrsflächen sich oft als „Restfläche“ im Straßenraum ergab. So hat sich ein dem damaligen Stand der Technik und Rechtslage entsprechendes Wegenetz aus teils sehr schmalen baulichen oder markierten Bordsteinradwegen und teils schmalen Gehwegen im Seitenraum entwickelt.

Seit einigen Jahren steigt der Anteil an schnellen „Alltagsradlern“ und elektrounterstützten Fahrrädern mit Geschwindigkeiten um die 25 km/h stetig, was zusätzliche Herausforderungen an die angemessene räumliche Dimensionierung der Radverkehrsanlagen – im Seitenraum oder auf der Fahrbahn - stellt.

Das Nahmobilitätskonzept gliedert sich in mehrere Leistungsbausteine und Arbeitsschritte:

Zunächst sollen für jede einzelne Verkehrsart eigene optimale „Vorrangnetze“ entwickelt werden. Dazu wird das großzügige Hauptstraßennetz in Gütersloh auf den notwendigen Vorrang des Kfz-Verkehrs überprüft werden, um neue Netzfunktionen der Hauptstraßen für den Fuß- und Radverkehr zu ermöglichen.

Die umfassende straßenräumliche Analyse wird Konfliktschwerpunkte der Flächenansprüche aufzeigen und im Ergebnis der Netzplanung Handlungsschwerpunkte im Straßenraum benennen. Eine Detailplanung für ausgewählte Streckenabschnitte schließt das Gesamtkonzept ab und bildet die Grundlage für die kurzfristige Einstellung von Haushaltsmitteln als Start der Umsetzungsphase.

Im Mobilitätsausschuss wurden am 25.01.2024 die Leistungsbausteine und Arbeitsschritte vorgestellt.