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Übersicht der festgestellten Gesamtabschlüsse

Die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind nach der Gemeindeordnung dazu verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres neben dem Einzelabschluss einen Gesamtabschluss aufzustellen, sofern keine Befreiung vorliegt. Im Gesamtabschluss werden die wesentlichen ausgegliederten Aufgabenbereiche mit der Kernverwaltung zusammengefasst und so dargestellt, als handele es sich um ein einziges Unternehmen („Konzern Stadt“).

Der erste Gesamtabschluss ist spätestens zum 31.12.2010 aufzustellen. Er besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz und dem Gesamtanhang. Ihm sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen.

Die vom Rat der Stadt bisher bestätigten Gesamtabschlüsse sind auf dieser Seite abrufbar.

Die Beteiligungsberichte sind separat unter der Rubrik Beteiligungsbericht der Stadt Gütersloh abrufbar.