Straßenreinigung und Winterdienst
Was übernimmt die Stadt, wo und wie müssen Anlieger selbst reinigen?
Die Aufgaben der Straßenreinigung in Gütersloh umfasst folgende Bereiche:
- maschinelle Fahrbahnreinigung
- Radwegereinigung
- Reinigung der Fußgängerzone
- Wildkrautentfernung
- Laubentsorgung
- Winterdienst auf Fahrbahnen und Radwegen
Gesteuert werden die Einsätze vom Fachbereich Stadtreinigung in der Goethestraße.
Aber nicht alle öffentlichen Wegeflächen des Stadtgebietes werden von der städtischen Straßenreinigung betreut. Für die Reinigung bzw. den Winterdienst auf allen Gehwegen sind die Anlieger selbst verantwortlich. Auch die Pflicht zur Reinigung der Straßen von geringerer Verkehrsbedeutung ist auf die Anlieger übertragen.
In der Gütersloher Straßenreinigungssatzung ist detailliert festgelegt, welche Straßen von der Stadtreinigung und welche von den jeweiligen Anliegern zu reinigen sind. Das gilt auch für den Winterdienst.
Genaue Infos hierzu gibt es telefonisch unter 05241 82-2420.