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Stabsstelle Konversion

Am 20.10.2010 erklärte Premierminister David Cameron vor dem Unterhaus: "Was den Abzug aus Deutschland anbelangt, so sollte die Hälfte des Personals bis 2015 zurückkehren und der Rest bis 2020."

Die Stadt Gütersloh ist durch den Abzug der britischen Streitkräfte (British Forces Germany) an mehreren Standorten betroffen. Während das Flugplatzgelände "Princess Royal Barracks" bereits 2016 freigestellt wurde, sind die militärischen Einheiten aus der Kaserne "Mansergh Barracks" 2019 abgezogen worden.

Daneben gibt es zahlreiche Wohngebäude und ganze Wohnsiedlungen, Sportanlagen sowie die "Blankenhagen School" außerhalb der beiden militärischen Standorte, die von Angehörigen der britischen Streitkräfte genutzt wurden.

Konversion

Unter Konversion wird in der Stadtplanung ganz allgemein die Nutzungsänderung einer Fläche verstanden. In erster Linie ist allerdings die Umwandlung bisher militärisch genutzter Flächen und Einrichtungen für zivile Folgenutzungen gemeint.

Bei einer Aufgabe militärischer Standorte sind i.d.R. auch zivile Liegenschaften betroffen.

Die Bewältigung der Folgen des Abzugs von Streitkräften umfasst nicht nur die Diskussion über die zukünftige Nutzung von Liegenschaften. Im Rahmen eines Konversionsprozesses müssen auch wirtschaftliche (z.B. Einwohner-, Kaufkraft-, Arbeitsplatz- und Steuerverluste), kulturelle und sonstige Aspekte betrachtet werden.

Nachnutzung

Für die Dauer der militärischen Nutzung sind militärische Liegenschaften dem kommunalen Planungsrecht grundsätzlich entzogen und unterliegen dem Fachplanungsrecht des Bundes.

Entscheidend für die Freigabe einer militärischen Liegenschaft ist - auch bei solchen Standorten, die den Gaststreitkräften anderer Länder überlassen sind - die Aufgabeerklärung des Bundesministeriums der Verteidigung, welches eine mögliche militärische Weiternutzung abschließend prüft.

Es ist vorrangige Aufgabe der jeweiligen Kommune, neue Nutzungsvorstellungen für freigegebene Konversionsstandorte zu entwickeln, was auch gemeinsam mit dem Flächeneigentümer und privaten Investoren geschehen kann. Die Gemeinde entscheidet darüber hinaus über den Zeitpunkt der Umnutzung und welche Instrumente eingesetzt werden. Im Hinblick auf die Planungshoheit hat die jeweilige Kommune einen Rechtsanspruch auf frühzeitige Erklärung der Freigabe und Entwidmung militärisch nicht mehr benötigter Flächen.

Voraussetzung für die Bestimmung von Nachfolgenutzungen und deren rechtliche Absicherung über die Bauleitplanung ist eine umfangreiche Bestandsanalyse, die u.a. eine Altlastenerkundung, eine Bewertung des Gebäudebestandes, eine Biotop- und Artenkartierung, ein städtebauliches Rahmen- und Erschließungskonzept sowie Kosten-, Finanzierungs- und Marktanalysen umfasst.

Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin

Die Gaststreitkräfte in Deutschland, so auch die britischen Streitkräfte, nutzen überwiegend bundeseigene Liegenschaften, darunter Kasernen und Familienunterkünfte.

Die militärischen, aber auch ein großer Teil der zivilen Liegenschaften, werden von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben verwaltet. Sie wurde 2004 als bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet und ist einer der größten Immobilieneigentümerinnen Deutschlands.

Hat der Bund keinen Bedarf für die ehemals von den Streitkräften genutzten Liegenschaften mehr, erhält die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben den Auftrag, diese zu veräußern. In der Regel werden sie zunächst im Rahmen der kommunalen Erstzugriffsoption der jeweiligen Kommune angeboten. Besteht ein Nutzungsinteresse des Landes, geht dieses ggf. den kommunalen Interessen vor. Kommt es zu keinem kommunalen Grunderwerb, können die Liegenschaften an Dritte veräußert werden.

Beispiele

Beispiele für eine gelungene Konversion militärischer Standorte sind zahlreich vorhanden. So wurden allein in Nordrhein-Westfalen seit 1990 etwa 12.000 ha ehemalige Militärflächen in mehr als 350 Konversionsprojekten für zivile Nachfolgenutzungen freigegeben.

Darunter fallen zum überwiegenden Teil Kasernen, aber auch Flug- bzw. Luftlandeplätze, Militärübungsgelände, Militärdepots, Raketenstellungen und Nachrichtenanlagen. In der Regel bieten Kasernenstandorte aufgrund ihrer Lage im Stadtraum, ihrer Gebäudesubstanz und ihres unmittelbaren Umfeldes gute Anknüpfungspunkte für zivile Wohn-, Dienstleistungs- und Gewerbenutzungen. Oft erhalten einzelne Gebäude oder ganze Standorte auch eine besondere Zweckbestimmung, z.B. als Hochschule, als Museum, als Landesgartenschau- oder als Messegelände.

Briten in Gütersloh und in Westfalen

Die Geschichte der britischen Streitkräfte in Westfalen wurde in einem Verbundprojekt mehrerer regionaler Partner bearbeitet und dokumentiert. Die Wanderausstellung war auch 2018 im Stadtmuseum Gütersloh zu sehen. Informationen zur Geschichte der Briten in der Stadt Gütersloh gibt es beim Stadtarchiv.