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Übersicht der festgestellten (NKF-)Jahresabschlüsse

Die Stadt Gütersloh hat ihr Rechnungswesen zum 01.01.2007 auf das Neue Kommunale Finanzmanagement umgestellt. Mit dem Jahresabschluss für 2012 wurden erstmals die Regelungen des NKFWG NRW angewendet.

Die Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind nach der Gemeindeordnung dazu verpflichtet, zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Die vom Rat der Stadt bisher festgestellten Jahresabschlüsse sind auf dieser Seite abrufbar.