Umweltstiftung Gütersloh
Die Umweltstiftung Gütersloh wurde durch Beschluss des Gütersloher Stadtrates am 28.02.2003 gegründet und am 19.2.2004 durch die Bezirksregierung Detmold genehmigt. Die Umweltstiftung Gütersloh bezweckt die Förderung des Umweltschutzes, des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Arterhaltung von Tier- und Pflanzenwelt im Stadtgebiet Gütersloh. Hierzu unterstützt sie vorrangig freiwillige gemeinnützige Maßnahmen von Bürger/innen, Arbeitsgruppen, Initiativen, Nachbarschaften oder Vereinen.
Bis auf Weiteres werden Fördermittel einmal jährlich ausgeschüttet. Stellen Sie Ihren Antrag spätestens zum 31. Dezember eines jeden Jahres für Projekte, die Sie im Folgejahr durchführen wollen. Dem Förderantrag sind mindestens folgende Unterlagen beizufügen: Förderformular, Projektbeschreibung, Finanzierungskonzept.
Weitere Details zum Förderverfahren und zu den erforderlichen Antragsunterlagen enthält die Förderrichtlinie der Umweltstiftung Gütersloh. Zur Antragstellung benutzen Sie bitte das Förderformular. Sie können das Förderformular auch direkt am Bildschirm ausfüllen und auf Ihrem Rechner speichern. Beide Unterlagen finden Sie rechts im Downloadbereich oder Sie bekommen sie in der Geschäftsstelle beim Fachbereich Umweltschutz in der Friedrich-Ebert-Str. 54.
Ihr Antrag wird vom Stiftungsbeirat begutachtet, der unter anderem aus Mitgliedern der Umwelt- und Naturschutzverbände und der Naturschutzbehörden besteht. Eine Entscheidung trifft das Kuratorium auf der Grundlage der Förderempfehlungen des Beirates.