Ausbildung der Juristischen Referendare
Die Juristischen Referendare haben im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 3 JAG NRW eine praktische Ausbildung von drei Monaten bei einer Verwaltungsbehörde zu absolvieren.
Bei der Stadt Gütersloh stehen 2 Volljuristen für die Ausbildung der Juristischen Referendare zur Verfügung. Zeitgleich können maximal drei Referendare ausgebildet werden.
Bewerbungen sind unter Beifügung des Lebenslaufes und des Zeugnisses der ersten Staatsprüfung zu richten an:
Stadt Gütersloh
Fachbereich Recht
Friedrich-Ebert-Str. 54
33330 Gütersloh
Die Entscheidung über die endgültige Zuweisung trifft die Bezirksregierung.