Verkehrssicherheit
Benötigen Sie eine Sperrgenehmigung oder eine Ausnahmegenehmigung, so erhalten Sie auf dieser Seite die dazu notwendigen Links.
Angebotene Dienstleistungen des Sachgebiets Verkehrsangelegenheiten:
- Sondernutzungserlaubnis zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsfläche für die Einrichtung von Baustellen, Materiallagerung, Aufstellung von Kränen sowie das Aufstellen von Bauzäunen
- "Sperrgenehmigung": Diese verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (sogenannte Arbeitsstelle).
Für Schwer- und Großraumtransporte erhalten Sie hier weiterführende Informationen.
Folgende Parkausweise können im Bürgerbüro beantragt werden:
Handwerkerparkausweis Gütersloh (grün), Handwerkerparkausweis OWL (orange) und Parkausweis für ambulante soziale Dienste.
Ausnahmegenehmigung Sonn- und Feiertagsfahrverbot
LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie LKW mit Anhängern dürfen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00:00 bis 22:00 Uhr nicht fahren.
Gleiches gilt an allen Samstagen im Juli und August in der Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen (z. B. auch die A2).
Ausgenommen von diesen Fahrverboten sind Fahrten mit frischen und leichtverderblichen Lebensmitteln wie Milch, Obst oder Fisch und der kombinierte Güterverkehr. Außerdem sind Ausnahmen für dringende Einzelfälle möglich.
Diese Ausnahmen können beispielsweise sein:
- Aufrechterhaltung des Betriebs öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen,
- Versorgung von Märkten oder sonstigen Großveranstaltungen mit Lebens- oder Genussmitteln und Getränken,
- Beförderung von Pferden zur Teilnahme an Rennsportveranstaltungen und an Reit- und Fahrturnieren (auch mit Anhänger),
- Beförderung von Schlachtvieh zu den am Wochenbeginn stattfindenden Viehmärkten,
- Beförderung von Brieftauben mit Spezialtransportfahrzeugen zu den Auflassplätzen,
- Beförderung von Ausrüstungsgegenständen für zeitgebundene kulturelle Veranstaltungen (z. B. Requisiten, Musikinstrumenten).
Wirtschaftliche und wettbewerbliche Gründe sind für eine Ausnahme nicht ausreichend.
Genehmigungen werden vom Fachbereich Ordnung der Stadt Gütersloh erteilt, wenn der beabsichtigte Transport in Gütersloh beginnt oder das Transportunternehmen seinen Sitz in Gütersloh hat.