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Schülerfahrkosten

Alle Gütersloher Grundschulen, Realschulen und Gesamtschulen sowie das Städtische Gymnasium sind in städtischer Trägerschaft. Deshalb ist die Stadt Gütersloh bei diesen Schulen verpflichtet, für die Fahrkosten der Schülerinnen und Schüler aufzukommen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO).

 Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO

Für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II gelten besondere Regelungen, da sie bis zum Ende des Schuljahrs 2023/2024 am Pilotprojekt SchülerTicket Westfalen teilnehmen.

Für die Schülerfahrkosten des Evangelisch Stiftischen Gymnasiums und der Waldorfschule sind die Schulen selbst zuständig. Ansprechpartner sind die Schulsekretariate.

Evangelisch Stiftisches Gymnasium

Freie Waldorfschule Gütersloh

Für die Schülerfahrkosten der Berufskollegs und Förderschulen ist der Kreis Gütersloh zuständig.

Internetseite des Kreises Gütersloh zum Thema Schülerfahrkosten.

In der Stadt Gütersloh setzt sich das Angebot für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aus Buslinien des Stadtverkehrs und des Regionalverkehrs sowie aus Buslinien der DB AG zusammen. Fast das gesamte Stadtgebiet in Gütersloh wird mit mindestens einer Buslinie bedient.

Fragen und Antworten:

Wie beantragt man Schülerfahrkosten?

Schülerfahrkosten sind grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Antragsformulare/Datenschutzerklärungen sind im Schulbüro erhältlich. Sie stehen auch in der rechten Spalte zum Herunterladen bereit.
Im Regelfall wird für die Grundschule ein rosafarbenes Antragsformular für die Beantragung eines Schulwegtickets ausgefüllt, in Ausnahmefällen kann ein gelbes Antragsformular für andere Beförderungsarten (Wegstreckenentschädigung für PKW, selten auch für Taxibeförderung) ausgefüllt werden.
Für die Beantragung eines SchülerTickets Westfalen wird eine unterschriebene Datenschutzerklärung benötigt.
Das ausgefüllte Antragsformular, bzw. die unterschriebene Datenschutzerklärung muss im Schulbüro abgegeben werden. Von dort wird es/sie an den Fachbereich Schule weitergeleitet.

In welcher Form erhält man Schülerfahrkosten?

Die berechtigten Schülern/innen der Gütersloher Grundschulen erhalten zu Beginn des Schuljahres 2023/2024 erstmals ein Deutschlandticket anstelle der bisherigen Schulwegtickets. In Ausnahmefällen kann Wegstreckenentschädigung für die Beförderung mit dem eigenen PKW gezahlt werden, in besonderem Ausnahmefall können auch die Kosten für eine Taxibeförderung übernommen werden.

Das SchülerTicket Westfalen im Pilotprojekt erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II nach Einreichung der unterschriebenen Datenschutzerklärung zum Schuljahresbeginn oder bei Quereinsteigern innerhalb des Schuljahres.

Wie sind die Entfernungsgrenzen?

Primarstufe (Grundschulen Jahrgangsstufen 1 – 4) mehr als 2,0 km
Hier besteht kein Ermessensspielraum, die Entfernungen werden vom Fachbereich Vermessung der Stadt Gütersloh metergenau vermessen!
Wenn nicht die nächstgelegene Schule besucht wird, werden die Kosten übernommen, die beim Besuch der nächstgelegenen Schule anfallen würden.
Besteht zur nächstgelegenen Schule kein Anspruch auf Übernahme der Schülerfahrkosten, besteht auch kein Anspruch zur weiter entfernt liegenden Schule, selbst, wenn die Entfernungsgrenzen dorthin überschritten sind.

Sekundarstufe I (Realschulen/Gymnasien/Gesamtschulen Jahrgangsstufen 5 –10)
(normalerweise mehr als 3,5 km laut SCHfkVO)
Momentan haben alle Schüler Anspruch auf ein SchülerTicket Westfalen während der Schuljahre 22/23 und 23/24 Pilotprojekt.

Sekundarstufe II (Gymnasien/Gesamtschulen Jahrgangsstufen 11 – 13)
(normalerweise mehr als 5 km laut SCHfkVO)
Momentan haben alle Schüler Anspruch auf ein SchülerTicket Westfalen während der Schuljahre 22/23 und 23/24 Pilotprojekt.

Gibt es Ausnahmen von der grundsätzlichen Regelung?

Schülerfahrkosten werden auch dann gezahlt, wenn nicht nur vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen (mindestens 8 Wochen, Nachweis durch ärztliches Attest ist erforderlich) oder wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung ein Verkehrsmittel zwingend benutzt werden muss.
Weiterhin werden Schülerfahrkosten auch dann gezahlt, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder aber nach den örtlichen Verhältnissen für Schüler/innen ungeeignet ist.
Über weitere Ausnahmen erteilt im Einzelfall der Fachbereich Schule der Stadt
Gütersloh Auskunft.

Wie lange bekommt man Schülerfahrkosten?

Grundsätzlich ist der Bewilligungszeitraum für Schülerfahrkosten das Schuljahr. Wenn der Anspruch auf Schülerfahrkosten entfällt, z. B. durch Umzug, Schulwechsel, Abgang von der Schule oder Änderungen in der SchfkVO, verliert das Schulwegticket automatisch seine Gültigkeit und ist unverzüglich an das Schulbüro zurückzugeben. Für verspätet zurückgegebene Tickets ist Schadensersatz zu leisten. Gleiches gilt auch für die Zahlung von Wegstreckenentschädigung oder die Übernahme von Taxikosten.

Erhält man Schülerfahrkosten in unbegrenzter Höhe?

Es gibt eine monatliche Höchstbetragsgrenze von zurzeit 100,00 €.

Kann man sich Kosten für Fahrten mit dem eigenen PKW erstatten lassen?

Die Auszahlung von sogenanntem „Spritgeld“ (Wegstreckenentschädigung im Sinne der SchfkVO) ist nur in Ausnahmefällen möglich und erfolgt auf Antrag.
Die Kosten einer Beförderung mit Privatfahrzeugen werden vom Schulträger nur übernommen, wenn die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich ist oder die Benutzung dieser Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.
Der Erstattungsantrag für ein abgelaufenes Schuljahr muss spätestens 3 Monate nach Schuljahresende ( bis zum 31.10.) im Schulbüro abgegeben werden.

Kann mein Kind auch mit einem Taxi zur Schule gebracht werden?

Wenn Gründe vorliegen, die dem Kind die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich machen, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, selbst dafür Sorge zu tragen, dass ihr Kind regelmäßig am Schulunterricht teilnimmt.
Für die Fahrten mit dem eigenen PKW kann in diesen Fällen eine Wegstreckenentschädigung entsprechend der SchfkVO gezahlt werden.
Erst wenn ein besonders begründeter Ausnahmefall vorliegt, kann die Übernahme von Taxikosten erfolgen.

Bekommt man Ersatz, wenn man das Schulwegticket verliert?

Verlorene Schulwegtickets können gegen eine Gebühr von 7,60 pro Ticket/Monat am ZOB Servicecenter in Gütersloh nachbestellt werden.

Was bedeutet Fahrradpauschale?

Die Fahrradpauschale für Schüler der SEK I und II wird in den Pilotprojektjahren des SchülerTickets Westfalen 22/23 und 23/24 nicht angeboten.

Wo erhalte ich die Antragsformulare?

Antragsformulare sind im Schulbüro erhältlich. Sie finden Sie auch in der rechten Spalte zum Herunterladen.
Für die Beantragung des SchülerTickets Westfalen für Schüler der SEK I und II ist eine unterschriebene Datenschutzerklärung von Nöten. Diese ist  ebenfalls im Schulbüro erhältlich und in der rechten Spalte zum Herunterladen hinterlegt.

Pilotprojekt SchülerTicket Westfalen 2022 bis 2024

Seit dem 10.08.2022 erhalten alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II das SchülerTicket Westfalen. Damit sind sie Teil eines Pilotprojektes für die Schuljahre 2022/23 und 2023/24. 

Ob und inwieweit dieses Pilotprojekt weitergeführt werden kann, steht derzeit (01.02.2024) noch nicht fest. Dies wird im Rahmen der noch anstehenden politischen Beratungen entschieden werden. Wenn das Projekt nicht fortgeführt wird, gelten ab dem Schuljahr 2024/2025 wieder die Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung (siehe oben).

Fragen und Antworten:

Was ist das Besondere am SchülerTicket Westfalen?

Mit dem SchülerTicket Westfalen sind die Schülerinnen und Schüler nicht nur auf ihrem Weg zur Schule mobil, sondern auch in ihrer Freizeit und in den Ferien. Dieses Ticket ist im gesamten Raum des WestfalenTarifs, 365 Tage und rund um die Uhr gültig. Dort können beliebig Busse, StadtBahnen und Nahverkehrszüge (2. Klasse) genutzt werden.

Alle Infos zum WestfalenTarif-Gebiet inklusive Fahrplanauskunft gibt es unter www.TeutoOWL.de.

Wer erhält das SchülerTicket Westfalen?

Alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II der Gütersloher Schulen (Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien) erhalten das SchülerTicket Westfalen.

Voraussetzung ist das Einverständnis zur Nutzung der folgenden Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Schulname und Jahrgangsstufe. Hier ist eine Unterschrift der Schüler/in bzw. der/des Erziehungsberechtigten notwendig. Die Formulare werden von den Schulen verteilt und können im Schulsekretariat abgegeben werden. Das Formular ist zum Herunterladen in der rechten Spalte hinterlegt.

Die Schulen teilen der Stadt Gütersloh die oben genannten Daten mit. Wer mit der Weitergabe seiner Daten an die Stadt Gütersloh/Fachbereich Schule und die Stadtbus Gütersloh GmbH nicht einverstanden ist, kann dagegen Widerspruch einlegen. Das SchülerTicket Westfalen kann dann allerdings nicht ausgestellt werden.

Liegt das Einverständnis für die Datennutzung vor, wird das SchülerTicket Westfalen automatisch ausgegeben, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.

Was kostet das SchülerTicket Westfalen?

Die Kosten der SchülerTickets werden im Rahmen des Pilotprojektes vollständig von der Stadt Gütersloh übernommen. Die Schülerinnen und Schüler können das Ticket somit im gesamten WestfalenTarif nutzen, ohne selbst etwas bezahlen zu müssen.
Sollte ein Ticket verloren gehen, gibt es im Stadtbus Servicezentrum am ZOB in Gütersloh problemlos ein Ersatzticket gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Ansprechpartner für Fragen zu den Eigenschaften des Tickets, zum Geltungsbereich oder bei Ticketverlust Stadtbus Gütersloh GmbH
Robert-Bosch-Straße 1 │ 33334 Gütersloh
Öffnungszeiten Stadtbus Servicezentrum am ZOB in Gütersloh:
Mo-Fr.: 7.30 bis 18.00 Uhr │ Sa.: 8.45 bis 12.45 Uhr
Tel.: 05241 82 2695 │ E-Mail: stadtbus@stadtwerke-gt.de
www.stadtbus-gt.de

Alles auf einen Blick - Checkliste SchülerTicket Westfalen

Tickettyp

Ticket für Schülerinnen und Schüler inklusive Freizeitnutzen

Fahrtanzahl und Geltungsbereich

Beliebig viele Fahrten im Netz Westfalen

Kosten

Kosten übernimmt der Schulträger

Geltungsdauer

- Ganztägig, auch Sa/So/ NRW-Feiertge und in den NRW-Schulferien

- Gilt vom ersten Tag eines Kalendermonats bis 3 Uhr des ersten Werktags (Mo-Fr) des Folgemonats

Übertragbarkeit

Nicht übertragbar

Personenmitnahme

Nicht inbegriffen

Fahrradmitnahme

Bitte zusätzlich FahrradTicket lösen

NRW-weite Fahrten

Mit dem EinfachWeiterTicket NRW möglich

Weiterführende Informationen