Digitalisierung und Ausstattung mit iPads
Das Digitalisierungskonzept für die Gütersloher Schulen - beschlossen im Mai 2020 - regelt die Ausstattung der Grundschulen und weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft mit digitalen Endgeräten. Danach sind für die Grundschulen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 Klassensätze mit jeweils 15 iPads vorgesehen. Ab der 7. Klasse sollen alle Jugendlichen mit einem eigenen digitalen Endgerät lernen und arbeiten. In der Oberstufe werden Laptops als digitale Endgeräte eingesetzt. Auch hier ist für jede*n Schüler*in ein eigenes Gerät zur individuellen Verfügung vorgesehen.

Finanzierung der mobilen Endgeräte
Die Verantwortung für die Finanzierung der persönlichen Ausstattung von Schüler*innen mit einem mobilen Endgerät liegt bei den Eltern.
Kostenübernahme für Familien im Sozialleistungsbezug
Für Eltern, die sich dies nicht leisten können, werden die Aufwendungen durch die Stadt Gütersloh übernommen, soweit nicht vorrangige Ansprüche beispielsweise über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bestehen. In der Regel wird ihnen ein Leihgerät zur Verfügung gestellt. Eine Nichtleistungsfähigkeit wird angenommen bei Familien, die Sozialleistungen beziehen, insbesondere Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeldgesetz NRW sowie Familien, die einen Kinderzuschlag erhalten.