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Digitalisierung und Ausstattung mit iPads

Anleitungen zum Bestellprozess

 

Das Digitalisierungskonzept für die Gütersloher Schulen - beschlossen im Mai 2020 - regelt die Ausstattung der Grundschulen und weiterführenden Schulen in städtischer Trägerschaft mit digitalen Endgeräten. Danach sind für die Grundschulen und die Jahrgangsstufen 5 und 6 Klassensätze mit jeweils 15 iPads vorgesehen. Ab der 7. Klasse sollen alle Jugendlichen mit einem eigenen digitalen Endgerät lernen und arbeiten. In der Oberstufe werden Laptops als digitale Endgeräte eingesetzt. Auch hier ist für jede*n Schüler*in ein eigenes Gerät zur individuellen Verfügung vorgesehen.

Insgesamt ist Gütersloh, was das Thema der Digitalisierung an Schulen angeht, auf einem guten Weg – noch lange nicht am Ziel, aber bereits deutlich weiter als viele andere Kommunen.

Bestellungen für das Schuljahr 2023/2024

Shops geöffnet bis 21. Juni 2023

Der Bestellprozess für die iPads, die im kommenden Schuljahr von den Schülerinnen und Schülern der 7. Klassen der weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Gütersloh verwendet werden sollen, ist seit einigen Wochen abgeschlossen. Es zeigt sich aber, dass es noch Bedarf für weitere Bestellungen gibt, insbesondere auch für die Schülerinnen und Schüler höherer Klassen. Aus diesem Grunde haben die entsprechenden Firmen ihre Shops zum Erwerb der iPads wieder geöffnet.

Das Digitalisierungskonzept für die Gütersloher Schulen sieht unter anderem vor, dass alle Jugendlichen ab der Jahrgangsstufe 7 mit iPads ausgestattet sind, die in der Regel von den Eltern erworben werden. Damit die iPads in die schulische Infrastruktur eingebunden werden können, müssen sie bei speziellen Apple-Partnern für den Bildungsbereich (Apple Education Specialists) beschafft werden. Hierfür stehen zwei Shop-Anbieter - Cancom und die Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB) – zur Verfügung. Die Schulkonferenzen wählen jeweils den Shop aus, über den die iPads ihrer Schülerinnen und Schüler bezogen werden sollen.

Bestellungen sind noch bis zum 21. Juni einschließlich möglich. Aufgrund der Kurzfristigkeit kann nicht garantiert werden, dass die iPads bis zum Beginn des neuen Schuljahrs ausgeliefert werden.

Wer ein vorhandenes iPad nutzen oder ein neues iPad in einem anderen Geschäft erwerben möchte (sofern es jeweils den vorgegebenen Spezifikationen entspricht), kann dieses über eine sogenannte manuelle Geräteregistrierung in das Schulsystem einbinden lassen. Diese wird durch die Schul-IT vorgenommen und ist kostenpflichtig (60 €/Gerät).

Finanzierung der mobilen Endgeräte

Die Verantwortung für die Finanzierung der persönlichen Ausstattung von Schüler*innen mit einem mobilen Endgerät liegt bei den Eltern.

Kostenübernahme für Familien im Sozialleistungsbezug

Für Eltern, die sich dies nicht leisten können, werden die Aufwendungen durch die Stadt Gütersloh übernommen, soweit nicht vorrangige Ansprüche beispielsweise über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes bestehen. In der Regel wird ihnen ein Leihgerät zur Verfügung gestellt. Eine Nichtleistungsfähigkeit wird angenommen bei Familien, die Sozialleistungen beziehen, insbesondere Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeldgesetz NRW sowie Familien, die einen Kinderzuschlag erhalten.

Rückgabe und Erwerb von Leih-iPads

Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2022/2023 ein Leihgerät der Stadt Gütersloh benutzt haben und die Schule im Sommer 2023 beenden, sind verpflichtet, das Gerät zurückgeben. Das gilt auch für Jugendliche, deren Familien im Schuljahr 2023/2024 keine Sozialleistungen mehr beziehen werden. Alternativ können diese Familien die bisher benutzten Geräte erwerben.

Für beide Fälle haben die Mitarbeiter der Schul-IT Termine eingerichtet, die über die folgenden Links gebucht werden können. Die Termine können an jeder Schule gebucht werden, ganz gleich, welche Schule Ihr Kind zurzeit besucht.

Bitte beachten Sie, das iPad auch im Falle einer Erwerbung zu dem vereinbarten Termin mitzubringen.