Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Absage der außerplanmäßigen Ratssitzung am 26.5.

26.05.2023

Es besteht kein Beschlussbedarf.

Die kurzfristig für diesen Freitag, 26. Mai, anberaumte außerplanmäßige Sitzung des Gütersloher Stadtrats entfällt. Es besteht kein Beschlussbedarf.
Die Sitzung war angesetzt worden vor dem Hintergrund der Sanierung des Evangelisch Stiftischen Gymnasiums (ESG). Der Betrieb der öffentlichen Schule, die in Trägerschaft eines Kuratoriums steht, wird paritätisch durch die Stadt Gütersloh und durch das Land NRW finanziert. Am 24. März dieses Jahres beschloss der Stadtrat, für eine zeitnahe Erweiterung und Sanierung des ESG mit veranschlagten Gesamtkosten von 30,5 Millionen Euro (Bau- und Sanierungsmaßnahmen) städtischerseits 15,25 Millionen Euro bereitzustellen. Die Erwartung war und ist, dass das Land seinerseits dieselbe Summe zur Verfügung stellt. Der Ratsbeschluss wurde unter dem Vorbehalt gefasst, dass das Land vor einer Vergabe von Bauaufträgen eine schriftliche Zusage zur Mitfinanzierung gegeben hat oder eine schriftliche Erklärung, dass es sich bei einer vorgezogenen Auftragsvergabe durch die Stadt nicht um einen förderschädlichen Maßnahmenbeginn handeln würde. Die ersten Zuschlagsfristen für bereits ausgeschriebene Bauaufträge laufen in den nächsten Tagen aus. Um gegebenenfalls den Weg für einen Baubeginn auch ohne Erklärung des Landes freizumachen, wäre daher jetzt eine außerplanmäßige Sitzung des Rates mit entsprechender Beschlussfassung notwendig gewesen.

Dieses ist aktuell nicht mehr erforderlich. Zwar hat das Land bislang keine schriftliche Zusage zur Mitfinanzierung gegeben, doch zwischenzeitlich das Raumprogramm für Erweiterung und Sanierung genehmigt sowie Voraussetzungen für einen förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn konkretisiert. Diese Voraussetzungen werden durch das Kuratorium zeitnah erfüllt, so dass einem förderunschädlichen Baubeginn dann nichts mehr im Wege steht. Der Ratsbeschluss vom 24. März muss demnach nicht angepasst werden. Die Stadt Gütersloh stellt dem Kuratorium des ESG städtischerseits 15,25 Millionen Euro sowie im Vorgriff auf die beantragte Förderung durch das Land in gleicher Höhe weitere 15,25 Millionen Euro zur Verfügung, sobald das Land den förderunschädlichen Maßnahmenbeginn bestätigt und damit grünes Licht gibt.