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Grundstein für die Erweiterung des Städtischen Gymnasiums

22.03.2018

Grundstein für ein Großprojekt: Rund 3,6 Millionen Euro investiert die Stadt Gütersloh in den Erweiterungsbau für das Städtische Gymnasium.

Festgemauert…: Bürgermeister Henning Schulz, Stadtbaurätin Nina Herrling und Schulleiter Axel Rotthaus geben zusammen mit Schülern und Schülerinnen das Startsignal für den Erweiterungsbau des Städtischen Gymnasiums an der Moltkestraße. In der Kapsel sind für die Nachwelt drei Zeitungen vom Tage, Pläne des Gebäudes, Wünsche der Schülerinnen und Schüler sowie ein Satz Münzen enthalten.

An der Moltkestraße entsteht der Ersatzbau für das ehemalige „Kunsthaus“ an der Schulstraße, in dem sich heute die Zentrale der Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe befindet. Auf einer Fläche von knapp 1200 Quadratmetern entstehen aber nicht nur Räume für den Kunstunterricht, auch Computerräume werden dort eingerichtet. Im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbs ging der 1. Preis an das Büro AFF Architekten in Berlin. Im Frühjahr 2019 soll das Gebäude, das sich mit seiner Fassade harmonisch in die Bebauung der Moltkestraße einfügt, bezugsfertig sein.

Die Grundsteinlegung ist, so Bürgermeister Henning Schulz, auch ein Beispiel für die umfassenden Investitionen, die die Stadt in den nächsten Jahren im Schulbereich für Gütersloher Schulen einplant: Mit dem Bau der Dritten Gesamtschule sind das rund 40 Millionen Euro, darin auch enthalten rund 5,7 Millionen Euro aus dem Programm „Gute Schule“ der Landesregierung, das sind knapp 14 Prozent.

Die Mittel aus „Gute Schule“ sind komplett für Maßnahmen eingeplant, die der Rat im Dezember verabschiedet hat. „Dass in 2017 noch keine Mittel abgerufen worden sind, hat keinerlei Auswirkungen auf die Gesamtförderung,“ sagt Bildungsdezernent Joachim Martensmeier mit Blick auf Informationen der Landesregierung, wonach Kommunen nur zögerlich die bereitstehenden Mittel abrufen. Das Programm sehe ausdrücklich den jeweils einmaligen Übertrag auf das kommende Jahr vor, ohne eine subtrahierende Wirkung auf die Fördermittel des Folgejahres.