Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
 

Zusammenarbeit Klinikum Gütersloh und Sankt Elisabeth Hospital

27.06.2019

Sondierungsgespräche sind auf einem guten Weg.

Die Sondierungsgespräche über eine Zusammenarbeit zwischen dem Klinikum Gütersloh und dem Sankt Elisabeth Hospital sind auf einem guten Weg. „Die Gespräche haben in einer vertrauensvollen, konstruktiven und zielgerichteten Arbeitsatmosphäre stattgefunden. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass es gelingen kann, ein für beide Seiten tragbares Sondierungsergebnis erreichen zu können, auf dessen Basis der Rat für die Stadt entscheiden kann, ob und für welches der geprüften Modelle in eine finale Verhandlungsphase eingestiegen werden soll“, so die Erste Beigeordnete Christine Lang. Aufgrund von kartellrechtlichen Fragestellungen wird die Sondierungsphase jedoch verlängert werden müssen.

Zum Hintergrund
Der Rat hat in seiner Sitzung am 16. November 2018 die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen mit Vertretern des Sankt Elisabeth Hospitals mit dem Ziel zu führen, eine verbindliche Kooperation bis hin zu einer gesellschaftsrechtlichen Verflechtung in Form einer Fusion oder Holding des Klinikums Gütersloh mit dem Sankt Elisabeth Hospital zu sondieren.
Dem einstimmigen Beschluss vorausgegangen war eine mehrmonatige intensive Prüfung und Beratung verschiedener Handlungsoptionen. Insbesondere absehbare Entwicklungen im Krankenhaussektor wie Mindestmengenregelungen, zunehmende Qualitätsanforderungen, verstärkter Wettbewerb, zunehmende Rechnungskürzungen und Stornierungen erbrachter Leistungen durch die Krankenkassen und das Bestreben von Bund, Land und Krankenkassen nach Bettenreduzierung haben zu der Erkenntnis geführt, dass Krankenhäuser dieser Größe mit einem festen Kooperationspartner zukunftsfähiger aufgestellt ist. Diese Notwendigkeit gilt sowohl für das Klinikum Gütersloh, als auch für das Sankt Elisabeth Hospital.

Sondierungsgespräche
Die Sondierungsphase begann Ende 2018 unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit. In regelmäßigen Treffen einer zehnköpfigen Sondierungsgruppe, bestehend aus Vertretern der jeweiligen Gesellschafter beider Häuser, den Geschäftsführern der beiden Krankenhäuser sowie externen Beratern und mehreren Arbeitsgruppensitzungen wurden unter anderem eine gemeinsame Zielsetzung, rechtliche Aspekte (Gesellschafts-, Arbeits- und Personalrecht) sowie für die Region sinnvolle Medizinkonzepte diskutiert.

Ursprünglich wurde als zeitliches Ziel für die Vorlage eines Letter of Intent (Absichtserklärung) und die diesem zugrunde liegenden Sondierungsergebnisse das Ende des ersten Halbjahres 2019 ins Auge gefasst. Dieses zeitliche Ziel kann trotz aller Anstrengungen nicht eingehalten werden. Einige der Fragestellungen konnten aus Zeitgründen noch nicht final geklärt werden. Dazu gehören insbesondere komplexe kartellrechtliche Fragestellungen, die möglicherweise noch zu einem Scheitern aller Optionen der Zusammenarbeit der beiden Krankenhäuser führen können. Um auch rechtliche Sicherheit über zukünftige Kooperationsformen zu erlangen, hat die Sondierungsgruppe beschlossen, in einer so genannten „förmlichen Voranfrage“ das Bundeskartellamt prüfen zu lassen, inwieweit diese kartellrechtlich zulässig sind. „Es kann daher im Moment nicht ausgeschlossen werden, dass trotz einer Einigung der Gesellschafter ein gesundheitspolitisch gewünschter, wirtschaftlich sinnvoller und aus Sicht der Beteiligten für die regionale medizinische Versorgungssituation vorteilhafter Zusammenschluss alleine aus Gründen einer vom Bundeskartellamt zu prüfenden Marktbeherrschung untersagt werden könnte“, so Christine Lang. Für die Krankenhauslandschaft (in NRW und auch bundesweit) gab es in jüngster Vergangenheit ähnliche Fälle.

Das Ergebnis der Voranfrage, das erfahrungsgemäß einige Monate in Anspruch nehmen werde, wolle man zunächst abwarten. Danach sollen die verschiedenen erarbeiteten Modelle für eine Kooperation dem Rat der Stadt Gütersloh präsentiert werden.

Jahresergebnis 2018 der Klinikum Gütersloh gGmbH
Im kommenden Finanzausschuss wird auch der Jahresabschluss 2018 der Klinikum Gütersloh gGmbH zur Beschlussfassung vorgestellt. Das Jahresergebnis hat sich von -170.000 Euro im Jahr 2017 auf -1.630.000 Euro verschlechtert. Damit folgt das Klinikum Gütersloh einem deutschlandweiten Trend: Laut Roland Berger Krankenhausstudie 2018 konnten 41% der befragten Krankenhäuser keinen Überschuss erwirtschaften. Grund hierfür sind zunehmend schwierigere Rahmenbedingungen und fehlende Instandhaltungs- und Investitionszahlungen des Landes, die durch Eigenmittel des Krankenhauses aufgefangen werden mussten.