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Offensive für gutes Wohnen in Gütersloh

21.08.2018

Stadt Gütersloh richtet Wohn- und Baulandstrategie neu aus.

Die Stadt Gütersloh wächst. Die Bedürfnisse ändern sich. Bis 2035 wird ein Bedarf von circa 6000 bis 7.000 neuen Wohnungen prognostiziert. Damit liegt Gütersloh im bundesweiten Trend. Besonderen Bedarf gibt es an kleineren Wohnungen, bezahlbarem Wohnraum und Angeboten für altersgerechtes Wohnen. Um diese Herausforderung mit Blick auf die Zukunft zu meistern, will die Stadt offensiv vorgehen und definiert 14 Maßnahmen und Instrumente, um die Bereitstellung von Wohnbauflächen zu steuern. Verstärkter Ankauf, Vorratshaltung, Konzentration der Mittel (finanzielle und personelle Ressourcen) und Nischennutzung (erklären oder weglassen) sind die Stichworte, um die Zukunft im Wohnungsbau zu sichern und die Bereitstellung von preiswertem und bedarfsgerechtem Wohnraum voranzutreiben.

Die Stadt Gütersloh will aktiv agieren, indem sie gezielt Wohnbauflächen erwirbt, um sie unter anderem auch als geförderten oder anderweitig preisgebundenen Wohnraum zeitnah zu entwickeln. Dabei kann es ein Ziel sein, bis zu 100% der Wohnbauflächen anzukaufen, was in jedem Baugebiet zu prüfen sein wird. So stünden dann im Rahmen des Kommunalen Baulandmanagements statt wie bislang 50% bis zu 100% der Fläche der Stadt für ihre Strategien zur Verfügung, um unter anderem auch das baulandstrategische Ziel einer Flächenbevorratung und des Wiederaufbaus einer erforderlichen städtischen Flächenreserve sicher zu stellen.

Wenn Flächen neu ausgewiesen werden, steht die städtebauliche Dichte und damit die Priorisierung von Geschosswohnungsbau im Fokus. Der Bedarf an kleinen und Kleinstwohnungen soll dabei auch planungsrechtlich gesichert werden.

Neben dem Erwerb gibt es auch anderweitige Instrumente, die dazu dienen können, den Wohnungsbedarf der nächsten Jahre zu decken. Dazu zählt unter anderem die Nachverdichtung, für die im Rahmen der Aufstellung oder Änderungen von Bebauungsplänen im Quartier ein Konsens herzustellen ist. Auch Wohnbauflächen, die bereits erschlossen sind und für eine kurzfristige Bebauung grundsätzlich bereit stehen würden, aber seit längerer Zeit nicht bebaut und entwickelt wurden, sind ins Auge zu fassen. Hier soll in Gesprächen mit den Eigentümern die Perspektive und dabei auch die Alternative einer neuen und bedarfsgerechten Planung in Verbindung mit Bauverpflichtungen erörtert werden.

Auch rathausintern will man sich auf die Entwicklung von Bebauungsflächen konzentrieren. Die personellen Kapazitäten sollen darauf fokussiert werden. Der vorhandene Bestand an Mietwohnungen mit insgesamt 522 Einheiten soll weiter ausgebaut und insbesondere Personen oder Familien mit Wohnberechtigungsschein angeboten werden.

Auch die Wohnbauflächen und Wohnungen im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA), die durch den Konversionsprozess frei werden, sind Teil der Strategie für die Versorgung der Gütersloher Bevölkerung mit bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum. Dieser soll durch den mit der Bundesanstalt vereinbarten Erstzugriff der Kommune für diese Objekte gesichert werden, wobei ein Drittel der vorhandenen Bestandshäuser zur Deckung von Kleinstwohnungen genutzt werden soll. Ein weiteres Drittel dient der Vermietung und ein Drittel soll nach Erwerb durch die Stadt Gütersloh an Kaufinteressierte weiter veräußert werden. Voraussetzung für jede Form von Erwerb und Bebauung ist aber, dass sich dieser durch Weiterverkauf oder kostendeckende Mieten refinanziert. Eine dauerhafte Subventionierung des Wohnungsmarktes mit Steuermitteln ist nicht vorgesehen.

In Verbindung mit der Ausübung der Erstzugriffsoption werden alternativ auch jeweils einzelfallbezogen die städtischen Möglichkeiten einer Nachverdichtung dieser Konversionsliegenschaften und damit auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum geprüft.

Derzeit befindet sich der Regionalplan in der Neuaufstellung. Dafür entwickelt die Stadt so genannte Suchräume, um vorhandene Wohnbauflächen zu überprüfen und zu aktualisieren. Aus dieser Planung entwickelt sich dann der Flächennutzungsplan, der die Grundlage für die zukünftige Wohnbebauung liefert. Über die Neuausrichtung der Wohn- und Baulandpolitik wird der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 30. August beraten.

Stichwort Kommunales Baulandmanagement
Im Rahmen des Kommunalen Baulandmanagements (KBM) erwirbt die Stadt Baulandflächen, um sie unter Berücksichtigung festgelegter Sozialkriterien an überwiegend junge Familien zu verkaufen. Seit 1996 wurden dabei in 41 Baugebieten im Wege des KBM insgesamt ca. 249.050 qm Bauland nach den Sozialkriterien mit über 615 Bauplätzen für die Einzel-, Doppel- oder Reihenhausbebauung weiterveräußert. In 2017 fand u.a. auch die erste Vergabe im Rahmen einer Verlosung von 6 Bauplätzen ohne Sozialbindung im Baugebiet in Sundern (Auf der Haar) im Rahmen des sog. KBM2 statt. Die vertragliche und grundbuchliche Sicherung von mietpreisgebundenen (Sozial-) Wohnungen erfolgte bislang – einschließlich dem Baugebiet „Auf dem Stempel“, - für insgesamt 105 Wohnungen.