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Beantragen Sie jetzt die Förderung für Ihr Auslandspraktikum

Sie interessieren sich für ein Auslandspraktikum? Ihr Verein oder Schule plant eine Reise in eine der Gütersloher Partnerstädte, welche dem Motto "Förderung Übergang Schule-Beruf" gewidmet sein wird?

Dann bietet Ihnen die Stadt Gütersloh in Kooperation mit der Osthushenrich Stiftung folgenden Service:

Auslandspraktikum

  • Förderberechtigt sind SchülerInnen, die eine weiterführende Schule der Stadt Gütersloh besuchen und noch nicht das 18 Lebensjahr vollendet haben
  • Aus den Erfahrungen der Europäischen Praktikumsbörse empfiehlt sich eine paarweise Entsendung von Schülerinnen/Schülern
  • Gefördert werden die anfallenden sowie nachgewiesenen Reisekosten zu 100% innerhalb der EU. Praktika außerhalb der EU unterliegen hinsichtlich der Förderkonditionen einer Einzelfallentscheidung.

Gruppenfahrten in Partnerstädte der Stadt Gütersloh

  • Gefördert wird die Durchführung von geeigneten Maßnahmen zur Förderung des Überganges Schule-Beruf in den Partnerstädten der Stadt Gütersloh
  • Antragsberechtigt: Schulen, Vereine oder sonstige Einrichtungen in der Stadt Gütersloh, welche sich in diesem Themenbereich engagieren oder deren Auslandsaufenthalt diesem Förderschwerpunkt Rechnung trägt (TeilnehmerInnen unter 18 Jahren)
  • Bitte erstellen Sie eine Teilnehmerliste (TN), welche von jedem TN unterzeichnet wird und reichen diese nach Ihrem Auslandsaufenthalt ein
  • Förderung der Reisekosten bis zu 50% (maximale Fördersumme: 2.000€)

Ablauf der Beantragung:

  • Bitte reichen Sie Ihren Antrag ausschließlich online über das auf dieser Seite bereit gestellt Antragsformular ein. Dem Antrag sind beizufügen:
  1. Erläuterung (max. 1 Seite) Ihrer geplanten Maßnahme / Praktikum hinsichtlich der Förderung des Überganges Schule-Beruf (bei Berufspraktika: bitte Praktikumsbetrieb und die wesentlichen Lerninhalte anführen)
  2. Zusage Ihres Praktikumsplatzes
  3. Kostenkalkulation bzw. Angebote oder bereits vorhandene Buchungsunterlagen
  • Vorl. Bewilligungsbescheid auf Grundlage Ihrer Antragsunterlagen. Die Fördermittel werden nach dem Erstattungsprinzip gewährt und somit nach Rechnungslegung gezahlt
  • Eine endgültige Bewilligung erfolgt nach dem jeweiligen Auslandsaufenthalt sowie Einreichung der Rechnungsbelege. Ebenfalls einzureichen ist ein Abschlussbericht (1-3 Seiten) sowie Dokumentation der Lernergebnisse der im Antrag dargelegten Maßnahmen zur Förderung des Überganges Schule-Beruf.