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Archiv

14. März 2019

Equal Pay Day: Fair ist, wenn Gleiches gleich bewertet wird

Städtische Gleichstellungsbeauftragte und IG-Metall-Gewerkschaftssekretärin Julia Molck machen auf den „Gender Pay Gap“ aufmerksam.

„Equal Pay Day“: Am Gütersloher Rathaus werden als Signal für gleiche Bezahlung von Frau und Mann wieder die Fahnen gehisst. Inge Trame, Gleichstellungsbeauftragte Stadt Gütersloh und Julia Molck, Gewerkschaftssekretärin und zuständig für Frauen- und Gleichstellungspolitik der IG Metall Gütersloh-Oelde werben für den Auskunftsanspruch.
„Equal Pay Day“: Am Gütersloher Rathaus werden als Signal für gleiche Bezahlung von Frau und Mann wieder die Fahnen gehisst. Inge Trame, Gleichstellungsbeauftragte Stadt Gütersloh und Julia Molck, Gewerkschaftssekretärin und zuständig für Frauen- und Gleichstellungspolitik der IG Metall Gütersloh-Oelde werben für den Auskunftsanspruch.

Auch in diesem Jahr beteiligt sich die Stadt Gütersloh wieder am Equal Pay Day. Vom 14. bis 19. März wehen die Fahnen mit dem Hinweis wieder am Rathaus von Gütersloh. Die Signalfarbe „rot“ ist hier Programm, denn ein Signal wollen Inge Trame, Gleichstellungsbeauftragte Stadt Gütersloh und Julia Molck, Gewerkschaftssekretärin und zuständig für Frauen- und Gleichstellungspolitik der IG Metall Oelde Gütersloh, auf jeden Fall mit der Teilnahme an dieser Aktion setzen.

Der Equal Pay Day am 18.März markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen „umsonst“ arbeiten. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass die Lohnlücke in Deutschland gemessen am Durchschnittsbruttostundenlohn 21 Prozent (2017) betrug. Die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichen Zahlen zeigen nach wie vor keine Veränderung beim allgemeinen Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern, dem sogenannten Gender Pay Gap.
„Es ist daher höchste Zeit, darüber zu sprechen, wer den Wert von Arbeit bestimmt und zu fragen, weshalb weibliche Berufe oft schlechter bezahlt werden als männliche Tätigkeiten?“, fordert Inge Trame.

In einem gemeinsamen Gespräch tauschten sich Inge Trame und Julia Molck über mehr Transparenz aus. Im Sommer 2017 ist das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten, seit Anfang 2018 gilt der Auskunftsanspruch für Beschäftigte: Wer in Erfahrung bringen will, ob das eigene Gehalt im Vergleich zu den Kolleginnen und Kollegen gerecht ist, darf nun Auskunft verlangen. Doch ein Gesetz ist immer nur so gut wie seine Umsetzung: Je mehr Menschen den Auskunftsanspruch geltend machen, desto wirksamer wird das Gesetz sein.

„Es lohnt sich, sich genauer hinzusehen und zu prüfen, mit welchen Parametern der Wert von Tätigkeiten ökonomisch bestimmt wird“, so Julia Molck, IG Metall Gütersloh-Oelde und fordert Beschäftigte und Arbeitgeber auf, für mehr Transparenz zu sorgen. „Es gibt eine Menge Infos dazu: Leitfäden, Hilfestellungen und Hintergrundinfos, die mit Kolleginnen und Kollegen – ob als Poster am Schwarzen Brett, als Infolink im Intranet oder als Social Media-Post geteilt werden können.“

Einen Überblick, wie ein Auskunftsanspruch zu stellen ist und weitere Informationen zum Equal pay day gibt es unter https://www.equalpayday.de oder unter www.gleichstellungsstelle.guetersloh.de.