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Archiv

19. März 2020

Schutzmaßnahmen im öffentlichen Nahverkehr

Regelungen im Busverkehr.

Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus zu minimieren, werden im Busverkehr im Kreis Gütersloh weitere Schutzmaßnahmen für die Fahrgäste und das Fahrpersonal getroffen:

Es gilt der Ferienfahrplan

Im Kreis Gütersloh wird bereits auf den Linien des Stadtbusses Gütersloh, der TWV Teutoburger Wald Verkehr und der BVO Busverkehr Ostwestfalen-Lippe bis auf Weiteres der Ferienfahrplan gefahren. Auf den moBiel-Buslinien 87, 94 und 95, die zwischen Bielefeld und Gütersloh fahren, tritt ab Montag, 23. März 2020 ebenfalls der Ferienfahrplan in Kraft.

Nachtbusfahrten, Bürgerbus Werther, Bedarfsverkehre werden eingestellt

Ab Freitag, 20. März 2020 stellt moBiel die Nachtbusfahrten der Linien N11, N14, N18 und N19 ein. Das Verkehrsunternehmen TWV wird außerdem keine Bedarfsverkehre wie TaxiBus und Anruf-Sammel-Taxi mehr fahren. Das Verkehrsunternehmen Go.on schränkt den Betrieb des Anruf-Sammel-Taxis in der Gemeinde Steinhagen ein, es wird nur noch max. 1 Person befördert, der Betrieb endet um 19 Uhr. Auch der Bürgerbus Werther stellt seinen Betrieb ein. Diese Regelungen gelten ebenfalls bis auf Weiteres.

TeutoOWL-Webseite informiert über Regelungen im Nahverkehr in OWL

Auch andere Verkehrsunternehmen haben Regelungen zum Schutz von Fahrgästen und Fahr-personal getroffen. Unter www.teutoOWL.de ist eine aktuelle Übersicht für die Kreise Herford, Minden-Lübbecke, Lippe und Gütersloh sowie der Stadt Bielefeld zu finden. Hier erhalten Sie auch Hinweise zu den Öffnungszeiten der Mobilitätsberatungen im TeutoOWL-Raum.

Telefon-Hotline: 0 52 31/ 977 681 (Festnetz-Tarif).