Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Archiv

26. Juni 2020

Verzicht auf Kita-Gebühren im Juli

Grundlage ist der Ratsbeschluss vom März.

Die Stadt Gütersloh verzichtet auch im Juli auf eine Einziehung der Kita-Gebühren. In der gestrigen Ratssitzung wurde aufgrund der besonderen aktuellen Situation die Beschlussvorlage, die für den Monat Juli vorsah 50 Prozent der Kita-Gebühren sowie die Verpflegungsentgelte abzubuchen, von der Verwaltung zurückgenommen. Damit gilt weiterhin der Ratsbeschluss vom 27. März, der festlegt, dass Kita-Gebühren erst wieder am Ende des Monats anfallen sollen, in dem die reguläre Betreuung wieder begonnen hat.

Gleiches gilt für die städtischen Einrichtungen auch für die Verpflegungsentgelte. Hinsichtlich der Verpflegung durch freie Träger wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, Gespräche zu führen mit dem Ziel, eine entsprechende Lösung auch für deren Angebote zu erreichen. Die Stadt Gütersloh weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Einzug ausgesetzt wurde, soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt. Falls Eltern den Beitrag überweisen, sollte die Überweisung für Juli ausgesetzt werden. Es muss also kein Antrag auf Erlass der Elternbeiträge und Verpflegungskosten (für Einrichtungen in städtischer Trägerschaft) gestellt werden.