Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Youtube-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Google Translate

Mit Google Translate kann diese Webseite in andere Sprachen übersetzt werden. Wenn Sie eine Sprache auswählen, rufen Sie Inhalte auf Google-Servern ab. Der Webseitenbetreiber hat keinen Einfluss auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten an Google übermittelt werden, schließen Sie dieses Fenster mit einem Klick auf "X".

Um die Sprachwahl nutzen zu können, müssen Sie zunächst das Laden von externen Komponenten erlauben.

Archiv

18. Oktober 2021

Photovoltaik in Zukunft Pflicht auf Neubauten

Der Rat hat in seiner jüngsten Sitzung (8.10.2021) mit großer Mehrheit einer entsprechenden Beschlussvorlage der Verwaltung zugestimmt.

Solar Panel auf dem Dach.
Solar Panel auf dem Dach.

Für Neubauten soll in Gütersloh in Zukunft die Pflicht gelten, Photovoltaikanlagen zu installieren. Nach den Fachausschüssen hat auch der Rat in seiner letzten Sitzung (8.10.2021) mit großer Mehrheit einer entsprechenden Beschlussvorlage der Verwaltung zugestimmt, die eine Verpflichtung zur Installation in aufzustellenden Bebauungsplänen vorsieht. Umwelt-Beigeordnete Christine Lang dankte in der Sitzung für das positive Votum und wies darauf hin, dass eine Energiewende nur gelingen könne, wenn die Nutzung regenerativer Energiequellen vorangebracht werde. Die Stadt Gütersloh ist eine der ersten Städte in NRW, die die Installationspflicht festschreibt.

Link zur Beschlussvorlage: https://stadt.gt/bv368-2021