Wenn die Zustands- und Funktionsprüfung ergeben hat dass die Schmutzwasserleitung schadhaft ist, so muss dieser Schaden, abhängig vom Schadensbild und dem Standort des Gebäudes, mittelfristig oder sogar unmittelbar saniert werden, um die Böden und das Grundwasser zu schützen. Ein ordnungsgemäßer Zustand des Kanals schützt vor Verstopfungen, Rückstau und vor Überflutungen in den Gebäuden.
Weiterhin können undichte Kanäle einen Verstoß gegen den § 324 StGB darstellen, was im schlimmsten Fall zu Freiheits- und/oder Geldstrafen führen kann.
Bei der Sanierung wird zwischen offener und geschlossener Bauweise unterschieden. (http://www.arbeitshilfen-abwasser.de/html/Sanierungsverfahren.12.21.html.) Wenn es technisch sinnvoll ist, wird die grabenlose Sanierung in geschlossener Bauweise realisiert, was in der Regel günstiger und schneller ausführbar ist. Aber auch Kombinationen mit der offenen Bauweise sind möglich.
Mit Hilfe eines Beraters lässt sich klären, welches der Sanierungsverfahren am besten geeignet und auch am wirtschaftlichsten ist.
Berater können zum Beispiel zertifizierte Kanalsanierungsberater oder Sanierungsfachleute einer Fachfirma sein, welche die Dichtheitsprüfung durchgeführt haben. Eine Auswahl geeigneter Berater finden Sie zum Beispiel im Internet unter http://www.zks-berater.de/.
Häufig bieten Sachkundige die Ausführung von Sanierungsarbeiten gleich mit an. Es erscheint jedoch sinnvoll, sich vor der Ausführung der Sanierung Angebote mehrerer Fachbetriebe einzuholen und sich in diesem Zusammenhang auch über deren Zuverlässigkeit und die fachliche Qualifikation zu informieren. Ein Nachweis der Fachkunde und der Leistungsfähigkeit kann beispielsweise eine freiwillige Gütesicherung und Fremdüberwachung (z. B. das Gütesiegel Kanalbau) sein. Unter der Internet-Adresse http://www.kanalbau.com/ können Sie entsprechende Firmen in Ihrer Nähe recherchieren.
Denken Sie außerdem daran, dass nach dem Abschluss einer Sanierung eine erneute Zustands- und Funktionsprüfung vorzunehmen ist!
Dabei ist es empfehlenswert diese weitere Zustands- und Funktionsprüfung nicht von der bauausführenden Firma, welche die Sanierung vorgenommen hat, ausführen zu lassen, sondern damit einen unabhängigen Sachkundigen zu beauftragen. Hierdurch erhalten Sie die zusätzliche Sicherheit, dass die Fachfirma ordentlich gearbeitet hat.
Sowohl die Kosten für die Zustands- und Funktionsprüfung als auch für die Sanierungsarbeiten können eventuell über ein KfW-Darlehen finanziert werden. Fragen Sie hierzu bei Ihrer Hausbank nach, welche Sie bezüglich zinsgünstiger KfW-Darlehen und der aktuellen KfW-Förderprogramme informieren und beraten kann.