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Zustands- und Funktionsprüfungen von privaten Schmutzwasserleitungen

Das Land NRW hat mit Datum vom 17. Oktober 2013 die "Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen - Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Awb" erlassen, welche auf den Landesseiten eingesehen werden kann.

Diese Verordnung ist die Rechtsgrundlage für die Anforderungen an die Zustands- und Funktionsprüfung von privaten und gewerblichen Abwasseranlagen. Hiernach müssen unzugängliche Schmutzwasserleitungen nach deren Verlegung durch einen Sachkundigen geprüft werden. Für Schmutzwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, gelten darüber hinaus noch Prüfplichten bei bestehenden Leitungen.
 
Weitere Informationen zur Zustands- und Funktionsprüfung erhalten Sie in den folgenden Seiten des Landes NRW.