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Bestandserfassung von Arten und Lebensräumen

Die Bestandsaufnahme von Arten, Lebensräumen und Quartieren im Stadtgebiet ist ein wichtiger Baustein des Biodiversitätsprogramms, da gezielte Maßnahmen zur Bewahrung der Biologischen Vielfalt eine genaue Kenntnis der augenblicklichen Situation der Arten und ihrer Lebensräume sowie die Ursachen eventueller Veränderungen voraussetzen.

Bedeutsam sind insbesondere die sogenannten „planungsrelevanten Arten“, die nach deutschem und europäischem Recht einen hohen Schutzstatus genießen und deren eventuelle Betroffenheit bei Planungs- und Zulassungsverfahren deshalb besonders zu beachten ist. Um dabei die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Verbotsvorschiften zu gewährleisten sind „artenschutzrechtliche Prüfungen“ (meist durch Gutachter) durchzuführen, bei denen nicht nur die Anwesenheit dieser Arten und ihrer wiederkehrend genutzten Quartiere (z.B. Großhorste, Höhlen, Schwalbennester) zu ermitteln, sondern auch der Erhaltungszustand der Population zu beurteilen ist. Die landesweite Liste der planungsrelevanten Arten hat das LANUV (Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz) zusammengestellt, lokale Anpassungen enthält die Liste „Planungsrelevante Arten für Gütersloh“ (vergleiche Anlage 2 des Biodiversitätsprogramms).

Systematische flächendeckende Erfassungen können den Untersuchungsaufwand bei Einzelvorhaben mindern und zugleich die Einschätzung des Zustands der lokalen Population erleichtern. So können Planungen beschleunigt und deren Rechtssicherheit erhöht werden. Kapitel 5 und Anlage 3 des Biodiversitätsprogramms widmen sich der Erfassung dieser Grundlagendaten. Im Folgenden wird der jeweils aktuelle Arbeitsstand der dort formulierten Aufgabenstellungen dargestellt. Die Gliederung orientiert sich an der Liste
„Aktionsprogramm Biologische Vielfalt“.