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Archiv

19. Juni 2022

Umfassendes Gutachten bestätigt der Stadt Gütersloh rechtlich korrektes Handeln bei der Vergabe von Ipads an Schulen

Für den Unterricht der Klassen sieben bis zehnt.

Ein Gutachten belegt und begründet unmissverständlich, dass die Stadt Gütersloh bei der Vergabe von Ipads an Schulen für den digitalen Unterricht der Klassen sieben bis zehn rechtlich korrekt handelt. Die Stadt Gütersloh hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, nachdem die Bezirksregierung das Verfahren kritisch beurteilt hatte.

„Die beauftragten Rechtsanwälte sind zu dem aus ihrer Sicht eindeutigen Ergebnis gekommen, dass das schulische Bildungsangebot zum digital gestützten Unterricht in den Klassen 7-10 der weiterführenden Schulen in Gütersloh rechtlich nicht zu beanstanden ist,“ sagte Henning Matthes, als Beigeordneter bei der Stadt Gütersloh zuständig für die Schulen am Dienstag (14.6.2022) im Bildungsausschuss. Insbesondere liege kein Verstoß gegen das Teilhaberecht auf gleichen Zugang zu schulischen Bildungsangeboten darin, dass Schülerinnen und Schüler, deren Eltern das Endgerät nicht finanzieren wollen, ein Leihgerät erhalten, das sie nicht mit nach Hause nehmen dürfen. Matthes: „Die Rechtsanwälte haben diesen Punkt unter allen in Betracht kommenden Aspekten und in jeder Alternativform untersucht. Ich freue mich sehr, dass wir in unserer Vorgehensweise bestätigt werden und werden weiterhin proaktiv darauf hinarbeiten, digitales Lernen zu unterstützen und unsere Gütersloher Schulen zukunftsfähig aufzustellen. Wir weisen schon seit langem darauf hin, dass das Land muss seine gesetzlichen Regelungen dringend zeitgemäß ausgestalten und für eine auskömmliche Finanzierung sorgen muss und werden weiter darauf hinarbeiten.“

Zurzeit wird das umfassende Gutachten zum digital gestützten Unterricht eingehend durchgearbeitet. Über weitere Details will Henning Matthes kurzfristig berichten und eine Information für die Eltern zum weiteren Verfahren erarbeiten.